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GmbH gelöscht oder nicht gelöscht ?

 
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erniebert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 15.11.08, 16:37    Titel: GmbH gelöscht oder nicht gelöscht ? Antworten mit Zitat

Hallo,

die ABC GmbH wurde mit Mehrheit des Geschäftsführers gelöscht. Die Löschung
auch veröffentlicht. A = einer der Gesellschafter, stellt nach Löschung fest, daß die
GmbH zum Zeitpunkt der Löschung Forderungen gegen Dritte hatte, folglich hatte die GmbH zum Zeitpunkt der Löschung offene Posten.

Ist eine Löschung in diesem Fall trotzdem rechtswirksam ?

Gruß, erniebert
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Chess45
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 15.11.08, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hat das Registergericht den die Löschung eingetragen?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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erniebert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 15.11.08, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

.. das weiß A nicht, wird es aber baldmöglichst in Erfahrung bringen.
Beim Finanzamt ist die ABC GmbH jedenfalls noch als i.L. eingetragen.

Danke, erniebert.
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erniebert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

... aber das Registergericht hat die Löschung bereits eingetragen.
Das Finanzamt hatte keine Bedenken, kein Wunder, denen lag ja
eine Bilanz vor von der A nachweisen kann, daß diese nicht den
tatsächlichen Gegebenheiten entsprach.

Wenn eine GmbH bei offenen Posten nicht gelöscht werden kann,
aber eine Bilanz vorgelegt wird die diese offenen Posten verschleiert,
dann ist nach meinem Rechtsverständnis die Löschung nicht rechtswirksam.

Sonst müsste eine Ehe auch gültig sein wenn verschleiert wird ( nicht die Braut), sondern daß der Bräutigam schon verheiratet ist.

Grüße, erniebert
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Chess45
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Was hat den die Löschung mit den offenen Posten zu tun? Die gläubiger haten doch 1 Jahr zeit ihre Forderungen anzu melden.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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erniebert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

... die Forderung hat die ABC GmbH an die XYZ GmbH. Bei beiden Gesellschaften
ist der GF identisch, und der hat keine Forderungen gestellt.

ABC hat aber viele Gesellschafter, während XYZ nur einen Gesellschafter hat,
nämlich den GF, der gleichzeitig GF der ABC [b]und[/b] der XYZ ist.

Gruß, erniebert
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Chess45
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Also die ABC GmbH wurde gelöscht, das Vermögen, bestehend aus eine Forderung an XYZ GmbH wurde an die Gesellschafter verteilt?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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erniebert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Anstatt genau das zu tun, wurde die ABC gelöscht nachdem der GF der ABC die Forderung an XYZ durch "Bilanzierungsgestaltung" dergestalt als nicht vorhanden deklarierte, daß das Finanzamt keine Einwände gegen die Löschung der ABC GmbH erhob.

Gläubiger ABC GmbH und Schuldner XYZ GmbH waren durch den selben GF
vertreten und der hatte in beiden Fällen die Alleinvertretungsbefugnis, sowohl
der ABC GmbH als auch der XYZ GmbH.

Die Konsequenz: ABC mit mehreren Gesellschaftern ist gelöscht, XYZ mit einem
Gesellschafter steht super dar.

Gruß, erniebert
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Dann mag man halt Nachtragsliquidation beantragen.
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erniebert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, das ist es !

Viele Grüße, erniebert
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