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Eltern tolerieren und fördern Alkoholparty 14jähriger

 
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Renardo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.11.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 15.11.08, 18:09    Titel: Eltern tolerieren und fördern Alkoholparty 14jähriger Antworten mit Zitat

Liebe Forumsmitglieder,

Die Eltern des 14jährigen X erlauben ihrem Sohn, eine Anzahl gleichaltriger Freunde ins elterliche Haus zu einer Party einzuladen. Damit auf der Party der lieben Kleinen auch wirklich Stimmung aufkommt, füllen die Eltern den Kühlschrank randvoll mit Alkopops, ziehen sich dann ins erste OG zurück und überlassen den Jugendlichen das EG, damit diese auch wirklich ungestört feiern können.
Die Party wird ein voller Erfolg: Dem Anschein nach werden auch (mitgebrachte oder in der elterlichen Hausbar gefundene) Spirituosen konsumiert. Mindestens einer der Jugendlichen spricht dem Alkohol so sehr zu, dass er sich im Badezimmer übergibt. Auch dies wird fotografiert und später stolz herumgezeigt.
Die Jugendlichen sind – nicht zuletzt wegen der ihnen gewährten Freiheiten – von der tollen Party begeistert und planen daher eine baldige Wiederholung.
Alle Teilnehmer sind zwischen 14 und 15 Jahren, die Eltern der Partyteilnehmer wissen zumindest teilweise nichts von dem dort nicht nur tolerierten sondern auch geförderten Alkoholkonsum.

Wie ist die Rechtslage?
a) bezüglich der Eltern von X
b1) bezüglich einer volljährigen Person Y, die von alledem Kenntnis erlangt (u. a. über die Fotos, die Y in die Hände fallen).
b2) Was kann / was sollte / was muss Y unternehmen, wenn die Eltern von X nach einem Gespräch wenig bzw. keine Einsicht hinsichtlich ihres Fehlverhaltens zeigen?

Mit freundlichen Grüßen,
Renardo
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0Klaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 15.11.08, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

a) nicht verboten, da keine öffentliche Abgabe von Alkohol

b) Y macht sich nur dann strafbar, wenn er in einem Notfall nicht einschreitet, das wäre dann der Fall, wenn er konkret wüsste, dass ein Kind betrunken in dem Haus liegt und dringend ärztlicher Hilfe bedarf. Er muss sich im übrigen nicht darum kümmern.

c) Y kann die Elttern der anderen Partygäste informieren. Wenn die allerdings angeblich teilweise nichts wissen, stellt sich die Frage, ob es nicht auffällig ist, wenn das eigene Kind mit betrunken nach Hause kommt. Umgekehrt, wenn sie es wissen, scheinen sie auch keine Einwände zu haben.

Da der Gesetzgeber im JuschG bewusst die Einschränkung mit der Öffentlichkeit vorgenommen. Damit ist eine Verwahrlosung iSd. elterlichen Erziehungsrecht wohl nur in krassen Fällen zu sehen. Es ist wohl leider heute so, dass einige Eltern nichts gegen den Alk.-Konsum ihrer Kinder einzuwenden haben. Umgekehrt wollen die eltern mglw. vermeiden, dass die Jgdl. sich irgendwo betrinken, um so noch eine gewisse Kontrolle zu erhalten.

Das StGB fordert eine erhebliche Schädigung in der psych./körperl. Entwicklung.
_________________
mfg
Klaus
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Renardo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.11.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.11.08, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Klaus,

Vielen Dank für Deine Mühe.

Das heißt also:

Erwachsene dürfen straflos den Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen nicht nur tolerieren, sondern auch fördern - auch von solchen, bei denen sie nicht sorgeberechtigt sind.
Sie müssen dabei nur darauf achten, dass sie a) dies nicht in der Öffentlichkeit tun und b) dass keiner der Jugendlichen ins Koma fällt oder betrunken vor ein Auto läuft.

Zitat:
Da hat der Gesetzgeber im JuschG bewusst die Einschränkung mit der Öffentlichkeit vorgenommen.


Was den Gesetzgeber dazu bewogen haben mag, ein Gesetz, das dem Schutz der Jugend dienen soll, dergestalt zu beschränken, ist für mich – vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren stetig gestiegenen Zahl jugendlicher Alkoholkonsumenten, der deutlich höheren organischen Anfälligkeit von Jugendlichen etc. etc. - nur sehr schwer nachzuvollziehen.

Mit freundlichen Grüßen,
kopfschüttelnd
Renardo
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Caesar
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 318

BeitragVerfasst am: 16.11.08, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Die Person Y hat als Erziehungsberechtigte Person ihres Kindes das Recht ihrem Kind die Teilnahme an Party XY zu untersagen.


Damit ist also schon alles gesagt, wenn Person Y die Party bei Person X nicht mag, dann braucht weder sie noch ihr Kind da hingehen.

Sollte Person Y bei der Erziehung versagen weil dem Kind von Zuhause aus immer alles verboten wurde und deswegen nun das Kind aus dem Elternhaus abgehauen ist und auf der Straße lebt und nun noch mit viel schlimmeren Drogen umgeht, dann ist das natürlich das selbstverschuldete Problem von Person Y.
Das ist immer ein mögliches Szenarion mit dem man rechnen muß,
wenn man sein Kind zu sehr einschränkt.


So etwas passiert übrigens auch Eltern die aus falsch verstandenem Wahn von ihren Kindern getreu dem Sportfanatismus zu viel Sport verlangen.
Diese Kinder neigen dann dazu, aus Trotz absichtlich den Eltern widersprüchlich gegenüber fett und dick zu werden.
Dies kann dabei auch unterbewußt passieren.
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Hafish
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Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 16.11.08, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde Sie übertreiben es etwas Caesar. Die Art mit der Kinder und Jugendliche heutzutage mit Alkohol umgehen finde ich mehr als bedenklich.

Ich persönlich bin für ein absolutes Alkoholverbot bis mind. 18 Jahre. Aber das ist meine Meinung. Ich kann daher Renardos Bedenken durchaus verstehen. Aber solange das was die Eltern da tun nicht verboten ist, kann er nunmal nichts machen und sollte das auch akzeptieren.
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Renardo
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Anmeldungsdatum: 15.11.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.11.08, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Caesar,

Zitat:
Die Person Y hat als Erziehungsberechtigte Person ihres Kindes das Recht ihrem Kind die Teilnahme an Party XY zu untersagen.

Damit ist also schon alles gesagt, wenn Person Y die Party bei Person X nicht mag, dann braucht weder sie noch ihr Kind da hingehen.


Danach hatte ich nicht gefragt.
Auch hatte ich nicht gesagt, dass Y "erziehungsberechtigt" sei. Dies trifft nämlich nicht zu. (Y macht sich aber dennoch Sorgen!)
Ihre "Moralpredigt" (oder wie immer ich Ihren Beitrag auffassen soll) geht daher nicht nur an meiner Frage vorbei, sondern auch an den völlig falschen Adressaten.

Zitat:
Sollte Person Y bei der Erziehung versagen [...] dann ist das natürlich das selbstverschuldete Problem von Person Y.

Mit solch seltsamen "Schuldzuweisungen" ist alkoholgefährdeten Jugendlichen - und um die geht es mir ja hier - leider nicht geholfen!

Mit kopfschüttelndem Gruß
Renardo
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hws
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 16.11.08, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Renardo hat folgendes geschrieben::
Danach hatte ich nicht gefragt. ...
War doch nur ne Anmerkung und nen Vergleich (nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich .. oder so ähnlich)

Ihre Hauptfrage war doch eindeutig erklärt. Y kann nix rechtliches machen. (mal ganz grob vereinfacht).

Falls es sich bei Y aber um einen Erziehungsberechtigten eines der Partymitglieder handeln würde ...
Das haben sie nicht definitiv ausgeschlossen, also hat Caesar diesen Winkel zusätzlich beleuchtet / erwähnt.
( Und nicht umsonst kennt der Volksmund den Begriff "Winkeladvokat") Verlegen
Is doch nix schlimmes bei ? Winken

hws
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Renardo
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Anmeldungsdatum: 15.11.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.11.08, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo hws;

Zitat:
Das haben sie nicht definitiv ausgeschlossen, also hat Caesar diesen Winkel zusätzlich beleuchtet / erwähnt.
( Und nicht umsonst kennt der Volksmund den Begriff "Winkeladvokat") Verlegen
Is doch nix schlimmes bei ? Winken

Aber nein! Ich habe doch nur etwas richtiggestellt - oder?
Wenn ich meine Formulierungen "unbewusst" "aus Trotz" gewählt haben sollte, so hoffe ich jetzt nicht "dick und fett" zu werden. Geschockt

Mit freundlichem Gruß
Renardo
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Caesar
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 318

BeitragVerfasst am: 16.11.08, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hafish hat folgendes geschrieben::

Ich persönlich bin für ein absolutes Alkoholverbot bis mind. 18 Jahre. Aber das ist meine Meinung. Ich kann daher Renardos Bedenken durchaus verstehen. Aber solange das was die Eltern da tun nicht verboten ist, kann er nunmal nichts machen und sollte das auch akzeptieren.


Meiner Meinung nach bringen Verbote nichts, das haben sie noch nie getan.
Der richtige Weg dürfte daher sein, den Kindern beizubringen, daß für den Alkoholkonsum gar kein Bedarf besteht, wenn sie das gerlernt haben um bei einer Party Spaß zu haben, dann werden sie bei einer Party keinen trinken, auch denn nicht, wenn ein Alkoholangebot vorhanden ist.
Wenn die Erziehung also dementsprechend verlaufen ist, kann man seine Kinder auch bedenkenlos auf solche Partys schicken ohne Angst zu haben, daß sie sich da vollsaufen und ohne als Elternteil in die Party sich selbst einmischen zu müssen.

Viel schlimmer als der Alkohol ist übrigens das Rauchen, denn hier ist für die Kinder selbst dann keine Flucht vor dem Rauch möglich, wenn sie selbst Nichtraucher sind.
Hier hilft dann nur noch noch bessere Nichtraucherpartys im eigenen Haus zuzulassen.
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Caesar
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 318

BeitragVerfasst am: 16.11.08, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Renardo hat folgendes geschrieben::

Danach hatte ich nicht gefragt.
Auch hatte ich nicht gesagt, dass Y "erziehungsberechtigt" sei. Dies trifft nämlich nicht zu. (Y macht sich aber dennoch Sorgen!)


In diesem Fall kann Person Y immer noch versuchen den Kindern beizubringen, daß man zum Spaß haben bei einer Party keinen Alokohol oder andere Drogen benötigt.
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hws
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Caesar hat folgendes geschrieben::
In diesem Fall kann Person Y immer noch versuchen den Kindern beizubringen, daß man zum Spaß haben bei einer Party keinen Alokohol oder andere Drogen benötigt.
Und schon kommt die nächste Diskussion auf.
"Mein Nachbar Y hat immer so komische Ansichten und meint, sich in die Erziehung meiner Kinder einmischen zu müssen ...."

Oder ne Bemerkung: "Ey Alder, das geht dich n Sch..dreck an.."

hws
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AlBundy
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Anmeldungsdatum: 12.10.2007
Beiträge: 399

BeitragVerfasst am: 21.11.08, 07:07    Titel: Antworten mit Zitat

Dass hier die Meinung vertreten wird das Rauchen sei "viel schlimmer" als der Alkohokonsum kann unter Umständen mit medizinischen Statistiken belegt werden. Ich möchte dennoch diejenigen die von dieser Aussage überzeugt sind einladen mal auf die Entzugsstation eines Krankenhauses zu gehen und sich dort die vom Alkohol entzügigen Menschen mal genau anzusehen. Dann entsteht vielleicht ein etwas anderes Bild.

Nichtsdestotrotz bin ich der Meinung, dass neben dem Alkoholismus auch das Rauchen eine gefährliche Krankheit darstellt (bin selber lange genug starker Freizeittrinker und Raucher gewesen und noch nicht lange ohne Qualm). Bevor die Streiterei losgeht in meinen Augen sind beides wirklich Krankheiten, wenn jemand eine andere Meinung hat müssen wir hier nicht darüber streiten.

Trotzdem ist es schade, dass es im vorliegenden Fall nicht strafbar ist, was die Eltern des Partyveranstalters hier geduldet haben. Zumindest ist dies im höchsten Masse moralisch verwerflich, auch wenn die Jugendlichen vielleicht nichts anderes gewollt haben ausser zu "saufen".

Ich gehe aber davon aus, dass hier die Gesetze auch noch "mit Recht" geändert werden.
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