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Familienzuschlag Hessen

 
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Dschubba
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Anmeldungsdatum: 15.11.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.11.08, 20:37    Titel: Familienzuschlag Hessen Antworten mit Zitat

Wie ist die Rechtslage in dem folgenden Beispiel:

Beamter des Landes Hessen, ledig und Vater (unterhaltspflichtig) eines Kindes.

Bekommen Beamte des Landes Hessen, auch wenn sie nicht verheiratet sind, für ein Kind diesen Familienzuschlag?

Besten Dank schonmal für eine Antwort!

Gruß Dschubba
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lawyer
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Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 16.11.08, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ist die mutter des Kindes auch im öffentlichen Dienst beschäftigt?
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Dschubba
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Anmeldungsdatum: 15.11.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.11.08, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Nein.

Ich meine mittlerweile auch eine Antwort gefunden zu haben. Id.R. steht einem Ledigen kein Familienzuschlag zu, es sei denn er ist beispielsweise unterhaltspflichtig. Korrigiert mich bitte falls ich falsch liege.
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Dschubba
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Anmeldungsdatum: 15.11.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ich aktualisiere mein Beitrag 1:

Der ledige Beamte,
- der unterhaltspflichtig gegenüber einem Kind ist,
- nicht zusammen mit der Mutter des Kindes in einem Haushalt wohnt
o (welche nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist)…

… bekommt dieser Beamte einen KINDERBEZOGENEN Familienzuschlag?
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lawyer
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Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

ja
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