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Ich meine mittlerweile auch eine Antwort gefunden zu haben. Id.R. steht einem Ledigen kein Familienzuschlag zu, es sei denn er ist beispielsweise unterhaltspflichtig. Korrigiert mich bitte falls ich falsch liege.
Der ledige Beamte,
- der unterhaltspflichtig gegenüber einem Kind ist,
- nicht zusammen mit der Mutter des Kindes in einem Haushalt wohnt
o (welche nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist)…
… bekommt dieser Beamte einen KINDERBEZOGENEN Familienzuschlag?
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