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Bewerbungsrechte für Werke aus einem Dienstverhältnis

 
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luederjan
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 16:25    Titel: Bewerbungsrechte für Werke aus einem Dienstverhältnis Antworten mit Zitat

Hallo,

In der TV und Film Werbung ist es üblich, dass der Arbeitnehmer sich mit den erstellten TV und Film Werbespots von der FirmaA bei FirmaB bewirbt. Auch Freiberufler bewerben sich mit den Arbeitsproben, d.h. Projekte an denen sie mitgearbeitet haben.
Nun gründen mehrere Arbeitnehmer eine FirmaC und möchten die bisherigen Arbeiten aus ihren vorherigen Arbeitsverhältnissen als Arbeitsproben bzw. Arbeits-Qualitätsproben angeben. Wie ist die Rechtslage?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Daß es "üblich" ist, bedeutet nicht, daß es urheberrechtlich zulässig ist.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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luederjan
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es denn urheberrrechtlich zulässig? Und wie ist die Situation für Gründer der FirmaC?
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ThePhil
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 16.11.08, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Könnte Probleme für Firma C geben, wenn Firma A und B die alleinigen Nutzungsrechte für die Werke hat.
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