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Verfasst am: 12.11.08, 16:25 Titel: Bewerbungsrechte für Werke aus einem Dienstverhältnis
Hallo,
In der TV und Film Werbung ist es üblich, dass der Arbeitnehmer sich mit den erstellten TV und Film Werbespots von der FirmaA bei FirmaB bewirbt. Auch Freiberufler bewerben sich mit den Arbeitsproben, d.h. Projekte an denen sie mitgearbeitet haben.
Nun gründen mehrere Arbeitnehmer eine FirmaC und möchten die bisherigen Arbeiten aus ihren vorherigen Arbeitsverhältnissen als Arbeitsproben bzw. Arbeits-Qualitätsproben angeben. Wie ist die Rechtslage?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 12.11.08, 19:54 Titel:
Daß es "üblich" ist, bedeutet nicht, daß es urheberrechtlich zulässig ist. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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