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Jack321
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.11.2008
Beiträge: 2
Wohnort: CH

BeitragVerfasst am: 15.11.08, 21:02    Titel: GmbH CH Antworten mit Zitat

hallo zusammen

hab mal ne Frage

mal angenommen eine schweizerische GmbH möchte in Deutschland eine Zweigstelle eröffnen und z.B. Tierbedarfsartikel wie Futter, Pflegemittel etc. verkaufen.

Müssten irgendwelche Genehmigungen eingeholt werden?

Gibt es irgendwelche Bestimmungen des deutschen Rechtes auf die geachtet werden müssen oder kann die GmbH ein Landenlokal anmieten und einfach loslegen?



herzlichen Dank
ich hoffe ich poste hier am richtigen Ort Winken
_________________
lg Jack
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da wird es einiges zu berücksichtigen geben, was aber im wesentlichen weniger mit Ausländerrecht zu tun hat.

Es empfiehlt sich, sich hierbei an Interessenverbände der Wirtschaft zu wenden oder auch an die hiesige Industrie- und Handelskammer.

Vgl. z.B. diese Infos:

Merkblatt der HWF Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH

Ggf. hilft auch diese Seite weiter:

Handelskammer Deutschland-Schweiz
_________________
Gruß
Peter H.
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Jack321
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.11.2008
Beiträge: 2
Wohnort: CH

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

herzlichen Dank

damit ist mir sicher mal geholfen

hab mal Kontakt mit der ansässigen IHK aufgenommen und hoffe auf schnelle Abwicklung der nötigen Papiere oder Genehmigungen

lg Jack
_________________
lg Jack
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