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Verfasst am: 15.02.05, 13:57 Titel: Beschwerde gegen Kostenrechnung vom Notar §156 KostO
Hallo,
meine Frau und ich waren Ende 2003 beim Notar um uns einen Ehevertrag entwerfen z u lassen. Nach diesem Termin haben wir totz mehrmaligem Auffordern nie einen Ehevertrag geschickt bekommen. Dann im September 2004 bekamen wir eine Kostenrechnung, die wir verständlicher Weise nicht bezahlen wollten. Trotz mehrmaliger Anrufe haben wir bis heute keinen Entwurf gesehen, aber er Notar hat die Rechung jetzt zwangsvollstrecken lassen.
Hat man überhaupt eine Chance nach §156 KostO Beschwerde beim Landgericht einzulegen oder wird das am Ende nur noch teurer??
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