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Verfasst am: 16.11.08, 07:48 Titel: Schenkung einer Immobilie mit Einschränkungen
Liebe Forums-Schreibende,
folgender fiktiver Fall:
Frau XY erhält einen Notarvertrag, den sie an ihrem Wohnort beim Notar nachgenehmigen soll. Dort steht sinngemäß geschrieben, sie bekommt eine Schenkung in Form einer kleinen Wohnung, aber mit der Klausel, sie dürfe sie jetzt und zu keiner Zeit ohne Zustimmung des (jetzigen) Veräußerers verkaufen oder beleihen.
Eine Bekannte von Frau XY nannte das sittenwidrig.
Frau XY erhält also alle Rechte an einer Wohnung "in der Ferne", dürfe sie zwar vermieten oder selbst einziehen, aber nicht veräußern. Die Vermietung der Wohnung ist wirtschaftlich nicht sonderlich rentabel, dort einzuziehen nicht erstrebenswert.
Verfasst am: 16.11.08, 09:14 Titel: Re: Schenkung einer Immobilie mit Einschränkungen
Diese Klausel ist absolut üblich und nicht "sittenwidrig". Der Schenker behält sich damit das Recht vor, dass bei einer Zuwiderhandlung die Immobilie auf ihn zurückübertragen werden muss. Was ist aus Sicht des Schenkers daran falsch?
Verfasst am: 16.11.08, 10:22 Titel: Noch ne Frage zu den Notarkosten :)
Guten Morgen!
Ok, Frau XY würde also die Schenkung ablehnen.
Bei der mündlichen Vorabsprache wurde fiktiverweise seitens der Eigentümerin gesagt, Frau XY könne mit der Wohnung machen was sie wolle.
Aufgrund dieser mündlichen Absprache sagte Frau XY -fernmündlich- zu, die Wohnung anzunehmen.
Auftraggeberin des Vertragsentwurfs, in dem ja jetzt was völlig anderes steht: Die jetzige Eigentümerin.
Der Vertrag ist also konträr zur mündlichen Absprache.
Wer trägt denn hier die Notar-Kosten?
Verfasst am: 16.11.08, 12:12 Titel: Re: Noch ne Frage zu den Notarkosten :)
Interessent99 hat folgendes geschrieben::
..... Wer trägt denn hier die Notar-Kosten?
Natürlich derjenige, der den Vertrag in Auftrag gegeben hat - also die jetzige Eigentümerin.
Eine solche Veräußerungs- und Belastungssperre ist nebenbei bemerkt keine Seltenheit. Sie soll bewirken, daß der Vermögenswert erhalten bleibt und der Beschenkte das Geschenk nicht verplempert - so der offensichtliche Wunsch des Schenkers.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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