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Schenkung einer Immobilie mit Einschränkungen

 
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Interessent99
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 16.11.08, 07:48    Titel: Schenkung einer Immobilie mit Einschränkungen Antworten mit Zitat

Liebe Forums-Schreibende,

folgender fiktiver Fall:
Frau XY erhält einen Notarvertrag, den sie an ihrem Wohnort beim Notar nachgenehmigen soll. Dort steht sinngemäß geschrieben, sie bekommt eine Schenkung in Form einer kleinen Wohnung, aber mit der Klausel, sie dürfe sie jetzt und zu keiner Zeit ohne Zustimmung des (jetzigen) Veräußerers verkaufen oder beleihen.

Eine Bekannte von Frau XY nannte das sittenwidrig.

Frau XY erhält also alle Rechte an einer Wohnung "in der Ferne", dürfe sie zwar vermieten oder selbst einziehen, aber nicht veräußern. Die Vermietung der Wohnung ist wirtschaftlich nicht sonderlich rentabel, dort einzuziehen nicht erstrebenswert.

Wie schätzen Sie die Rechtslage ein?

Vielen Dank Smilie
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 16.11.08, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann Geschenke auch ablehnen. Sittenwidrig ist es bestimmt nicht.
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CruNCC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 16.11.08, 09:14    Titel: Re: Schenkung einer Immobilie mit Einschränkungen Antworten mit Zitat

Diese Klausel ist absolut üblich und nicht "sittenwidrig". Der Schenker behält sich damit das Recht vor, dass bei einer Zuwiderhandlung die Immobilie auf ihn zurückübertragen werden muss. Was ist aus Sicht des Schenkers daran falsch?

Frau XY muss die Schenkung ja nicht annehmen! Winken
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Interessent99
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 16.11.08, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Many thanx Smilie
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Interessent99
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 16.11.08, 10:22    Titel: Noch ne Frage zu den Notarkosten :) Antworten mit Zitat

Guten Morgen!

Ok, Frau XY würde also die Schenkung ablehnen.
Bei der mündlichen Vorabsprache wurde fiktiverweise seitens der Eigentümerin gesagt, Frau XY könne mit der Wohnung machen was sie wolle.
Aufgrund dieser mündlichen Absprache sagte Frau XY -fernmündlich- zu, die Wohnung anzunehmen.
Auftraggeberin des Vertragsentwurfs, in dem ja jetzt was völlig anderes steht: Die jetzige Eigentümerin.

Der Vertrag ist also konträr zur mündlichen Absprache.
Wer trägt denn hier die Notar-Kosten?

Nochmals VIELEN DANK. Smilie
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 16.11.08, 12:12    Titel: Re: Noch ne Frage zu den Notarkosten :) Antworten mit Zitat

Interessent99 hat folgendes geschrieben::
..... Wer trägt denn hier die Notar-Kosten?

Natürlich derjenige, der den Vertrag in Auftrag gegeben hat - also die jetzige Eigentümerin.
Eine solche Veräußerungs- und Belastungssperre ist nebenbei bemerkt keine Seltenheit. Sie soll bewirken, daß der Vermögenswert erhalten bleibt und der Beschenkte das Geschenk nicht verplempert - so der offensichtliche Wunsch des Schenkers.
MfG
Lucky
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