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Hallo,
in meiner Eigentumswohnung im Erdgeschoss (ohne Keller) ist der Fußboden verschimmelt, wegen der Feuchtigkeit von unten. Jetzt soll der Fußboden erneiert werden. Da hier Pitchpine-Bohlen liegen, sollen nur diese Bohlen ausgewechselt und bezahlt werden, sagt der Verwalter.
Ich möchte aber in diesem Zuge auch einen mineralischen Fußbodenaufbau mit Feuchtigkeitssperre und Wärmedämmung bezahlt haben, schon wegen der Energieverschwendung unter dem kalten Holzfußboden. Die Pitchpine-Bohlen sollen dann wieder oben auf den Estrich. Wie ist hier die Rechtslage, schon unter dem Eindruck der heutigen Energiepolitik?
Viele Grüße H.
Mal in der Teilungserklärung nachschauen, ob der Fußbodenbelag Sondereigentum ist oder nicht.
In der Regel ist der Betonboden Gemeinschaftseigentum und der Belag darüber Sondereigentum.Gleichzusetzen wie Trennwände/tragende Wand.
Sollte alles Gemeinschaftseigentum sein, so ist die Gemeinschaft nur dazu verpflichtet, den alten Zustand wieder herzurichten.(Urzustand).
Wie ist hier die Rechtslage, schon unter dem Eindruck der heutigen Energiepolitik?
Viele Grüße H.
mal in die ENEV schauen, ob sich aus der Baumaßnahme eine Pflicht zur energetischen optimierung (für die Gemeinschaft oder den Sondereigentümer) ergibt. _________________ Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma
Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
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