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recht.de :: Thema anzeigen - (Schuldrechtlicher) Versorgungsausgleich; Rückwirkung?
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(Schuldrechtlicher) Versorgungsausgleich; Rückwirkung?

 
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ratlos44
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 16:39    Titel: (Schuldrechtlicher) Versorgungsausgleich; Rückwirkung? Antworten mit Zitat

hey!

A und B sind seit 5 Jahren rechtskräftig geschieden. Das Versorgungsausgleichsverfahren war abgetrennt und dann später ausgesetzt worden.

Der B ist seit 5 Jahren Rentner; zum Zeitpunkt der Antragsstellung war er noch arbeitstätig.

Die Aussetzung fand statt, weil gegen die BfA Auskünfte bis vor das Landessozialgericht geklagt wurde.

Wenn auch das VA - Verfahren entschieden wird und im Rahmen eines schuldrechtlichen VA´s ein direkter Anspruch des B gegen die A besteht, muss dann rückwirkend ab Antragsstellung oder erst ab Rechtskraft geleistet werden?
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ratlos44
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 15.11.08, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

keiner eine Idee?
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Maus
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 17:36    Titel: Re: (Schuldrechtlicher) Versorgungsausgleich; Rückwirkung? Antworten mit Zitat

ratlos44 hat folgendes geschrieben::
....muss dann rückwirkend ab Antragsstellung oder erst ab Rechtskraft geleistet werden?

Ab wann ist denn Zahlung beantragt? Ansonsten bleibt wohl das Urteil abzuwarten.
_________________
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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