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Vornamen ändern?

 
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Themis93
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.03.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 19:21    Titel: Vornamen ändern? Antworten mit Zitat

Hallo.

Ich bin deutscher Staatsbürger, aber zur Hälfte komme ich aus der Türkei. Mein 2. Name ist Çavlan (türk. Vorname), mein Rufname und Nachname sind deutsch.
Dieser Name ist aber schwer zu schreiben, weil er
a) anders ausgesprochen wird, als geschrieben und
b) einen Anfangsbuchstaben hat, den es im deutschen Alphabet nicht gibt.

Wenn ich nach meinem 2. Vornamen gefragt werde, muss ich immer alles genau erzählen: Schreibung und Aussprache... Zudem fühle ich mich nicht sehr zu der Türkei hingezogen und der Name stört mich nunmal, zwischen den beiden deutschen Namen.
Wenn ich die Übersetzung preisgebe, werde ich öfter ausgelacht. (Cavlan= Wasserfall)


Gibt es da Möglichkeiten, den Namen austragen zu lassen und wenn ja,
wo, zu welchem Preis, mit welchen Chancen und mit welchen Mitteln, die ich dafür brauche?


Wie ist die Rechtslage?
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

so wich ich das hier lese, müsste es gehen :

http://de.wikipedia.org/wiki/Vorname#Deutschland

Gruß roni
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Themis93
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.03.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Warum wird der zweite Vorname denn überhaupt genannt? Ich habe auch einen zweiten Vornamen. Ich glaube, vielleicht 4 Leutchen kennen den. Ich nenne einfach 1. Vorname Questor. Der zweite wird gar nicht erwähnt. Der erste ist doch der Rufname?


Bei mir ist das anders. Ich habe viele Freunde, die mich nach dem Namen fragen und teilweise auch so nennen, obwohl ich sie bitte, dies zu unterlassen. Bei Pässen, Urkunden, Telefonlisten (wo ich keinen Einfluss habe) steht oft mein 2. Name.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wo wurde der Name denn erworben? Durch Geburt in Deutschland?

Dann wäre einem Namensänderungsbegehren zunächst der abgeschlossene Elternwille durch deren Namenswahlrecht entgegenzuhalten.
Der Wille der Eltern ist für die Wahl des Vornamens der Kinder massgebend und bestimmend. Nur in Ausnahmefällen darf sich der Staat da einmischen.

Ein solcher Ausnahmefall könnte gegeben sein, wenn die Namensänderung durch Vorliegen eines wichtigen Grundes gerechtfertigt wäre.

Rechtsgrundlage für eine Änderung wäre der § 11 des Namensänderungsgesetzes ( NamÄndG ) in Verbindung mit dem § 3 NamÄndG.

Zuständige Behörde wäre je nach Bundesland, die Stadt- oder Kreisverwaltung. An Gebühren fallen zwischen 2, 50 bis 255 €uronen an.

Notwendige Unterlagen sind dort zu erfragen, mind. dürfte eine begl. Abschrift des Geburtseintrages , eine Meldebescheinigung und ein Antrag erforderlich sein

Ob ein Anwendungsfall des
Art. 47 EGBGB vorliegt, kann ich nicht abschließend beurteilen. Dazu wären noch mehr Infos erforderlich. Falls die Mehrstaatigkeit seit Geburt besteht, würde ich eine Anwendbarkeit des Art. 47 eher verneinen wollen.

Grüße
Ronny Winken
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Themis93
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.03.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
wo wurde der Name denn erworben? Durch Geburt in Deutschland?


In Deutschland geboren und in Deutschland benannt
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 15.11.08, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Themis93 hat folgendes geschrieben::
Zitat:
wo wurde der Name denn erworben? Durch Geburt in Deutschland?


In Deutschland geboren und in Deutschland benannt


Und vermutlich Mehrstaater durch Abstammung ?

Wenn ja, dann ist die (kostengünstigere) Anwendung des Art 47 EGBGB nicht möglich.

Dann bleibt nur die Namensänderung nach den §§ 3 und 11 NamÄndG, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Der unbestimmte Rechtsbegriff wird von der Namensänderungsbehörde ausgelegt, da kann eine gewisse Bandbreite an (gerichtlich überprüfbarer) Auslegungsvielfalt von Behörde zu Behörde bestehen. Was für mich ein wichtiger Grund wäre, muß nicht unbedingt im Nachbarkreis einer sein.

Versuch macht kluch , = Antrag stellen und abwarten.

Grüße
Ronny Winken
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Themis93
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.03.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 15.11.08, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ist dieser Antrag schriftlich beim Standesamt durchzuführen
oder sollte man sich vorher informieren (beim Standesamt).
Können die mir evtl. schon sagen, ob das überhaupt möglich wäre?

Weiß jemand, wie lange das ca. dauern würde (die Bearbeitung)?

Zitat:
Und vermutlich Mehrstaater durch Abstammung ?


Also meine Mutter ist Deutsche, mein Vater Türke. Ich selbst bin in DE geboren und im Pass steht auch nur deutsch. Habe auch nur einen deutschen Pass (Bin so gut wie gar nicht in der Türkei)
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 15.11.08, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Anfrage beim Standesamt sollte zumindest über die zuständige Behörde Klarheit bringen.

Ich weiß das verbindlich nur für Hessen.

Bearbeitungszeit und Erfolgsausssichten sind nur durch die Namensänderungsbehörde verbindlch zu beantworten.

Zitat:

Also meine Mutter ist Deutsche, mein Vater Türke.


Dann dürftest Du fast zu 100 % sicher Doppelstaater sein, das können die TR Behörden verbindlich beantworten.

Ist aber für eine Namensänderung nicht relevant, nur die Variante über Art. 47 EGBGB läuft nicht.

Grüße
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 16.11.08, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Themis93 hat folgendes geschrieben::
Bei mir ist das anders. Ich habe viele Freunde, die mich nach dem Namen fragen und teilweise auch so nennen, obwohl ich sie bitte, dies zu unterlassen. Bei Pässen, Urkunden, Telefonlisten (wo ich keinen Einfluss habe) steht oft mein 2. Name.


der wird dort auch bis in alle ewigkeit zu finden sein, mein großvater ist bereits vor 11j. verstorben, dennoch erhält "er" (b.z.w meine großmutter) regelmäßig werbesendungen u. überweisungsträger für spenden - trotz div. anrufen u. mitteilung über den tot!

wenn man pech hat kann es sein das man 2 mal in deren "liste" ist u. deshalb 2 mal soviel anrufe u. werbung erhält.
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Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Themis93 hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Warum wird der zweite Vorname denn überhaupt genannt? Ich habe auch einen zweiten Vornamen. Ich glaube, vielleicht 4 Leutchen kennen den. Ich nenne einfach 1. Vorname Questor. Der zweite wird gar nicht erwähnt. Der erste ist doch der Rufname?


Bei mir ist das anders. Ich habe viele Freunde, die mich nach dem Namen fragen und teilweise auch so nennen, obwohl ich sie bitte, dies zu unterlassen..


Naja, wenn man den Namen nennt, wird man ggf. auch so gerufen. Meine Frau hat z.B. auch einen zweiten Vornamen, denn kennen aber außer Eltern / Geschwistern und mir praktisch nur die "Ämter" und sie würde ihn sonst auch nie angeben. (Bei der Trauung ging es ja nun nicht anders, da nennt der Standesbeamte immer alle Namen, aber da war außer Familie auch niemand dabei...).
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ist sicherlich richtig, dass man in Deutschand im Normalfall damit keine Probleme hat wenn man nur einen von vielen Vornamen benutzt.

Ich habe mir jetzt kürzlich von einem "Kunden" sagen lassen müssen,dass es im Zuge der strenger werdenden Kontrollen bei der Erteilung von Visa und Flugtickets auch für Deutsche zu einem Problem werden kann, wenn nicht alle Vornamen aus dem Pass dort eingetragen werden. Oftmals werde der Platz bei einer entsprechend großen Anzahl von Buchstaben recht eng etc.

Angesichts der Hysterie mit der manche Staaten jetzt an die Kontrolle des internationalen Flugverkehrs gehen, kann man sich solchen Argumenten dann nicht recht verschließen.

Grüße
Ronny Winken
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