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Habe vor ca einem halben Jahr einen Brief von einem Institur bekommen, in dem ich das erste Jahr von einem Abonnemment zahlen sollte, dass ich eigenltich so nicht wollte...
So bin ich scheinbar "reingerutscht":
Habe eines tages eine Mail bekommen wo drinstand
"Sie haben eine Nachricht von (eine unkonkrete, aber nah bekannte Person) auf der seite XXX erhalten, geben sie folgenden Code ein um diese abzurufen: XXX"
Da Meine Eltern sowie auch so ziemlich alle in meinem Bekannten und Wohnkreis verreist waren, habe ich gedacht... ogott.. vll ist was passiert... handy kaputt oderwasauchimmer...
Ellies waren schließlich in der Pampa verreist... konnte ja alles mögliche sein...
da es auch so furchtbar schnell ging und ich nicht lange nachdachte, kam ich auf die Seite,
schaute kurz drüber (worum gehts eigentlich?) und gab den Code ein... man sollte auch noch namen und e-mail eingeben und so, aber das hab ich standardmässig falsch eingegeben...
(Es wurde NICHT verlangt die Haus-Adresse anzugeben, und auch kein Konto anzugeben usw. Also verstäkt udem den Eindruck "kostenlos" denn ohne Adresse und Konto läuft ja eigentlich nix)
Machte halt noch alle checkboxen die es gab damit es durchging und
So.. hat auch funktioniert, eine Nachricht war jedoch nicht vorhanden...
Also hielt ich es für einen Scherz und bin wie üblich meinen Täglichen Dingen nachgegangen. 2 Monate später bekomme ich einen Brief (Mahnung) davon, dass ich die ersten 12 Monatsraten des Jahresvertrages zahlen soll den ich abgeschlossen habe.
Es kam vorher KEINE Bestätigung dass ich überhaupt etwas abgeschlossen habe und auch keine Rechnung... also sofort die Mahnung...
Über die IP hatte man anscheinend meine Adresse herausgefunden.
Interressant: Als Inhaber/Zahler/Hafter der Leitung stand mein Vater auf dem Wisch....
Tatsächlicher Inhaber: Meine Mutter
Sitz: Vereinigte Emirate
Zahlungsempfänger: Nicht existente Firma in Deutschland
Keine (gültige) Addresse
und eine Support anschrift auf die eh niemand antwortete
Ich dachte natürlich nicht daran da zu zahlen und ging zur Polizei...
Diese sagte: nichts weiter machen... verläuft im Sande
Jetzt kam nach wiederum 4 Monaten (Letzte woche) ein schreiben von einem Geldeintreibungsinstitut, das die Forderung übernommen hatte.
Dieses Geldeintreibungsinstitut scheint nach jüngsten Nachforschungen übrigens selber unter Beschuss der Verbraucherschutzes stehen...
Wieder dackelte ich zur Polizei und diesmal sagte sie:
Wenn die AGB aktzeptiert wurden, muss man zahlen.
Hmm das war wohl einer der doofen checkboxen...
Auf der Seite selber ist dieses "Abonnement" (nach erneuter überprüfung) zu erkennen, aber sehr versteckt in einem riesigen Block von Text mit derselben Farbe wie dieser und derselben Schrift größe sowie auch Art (übrigens ziemlich am Ende).
In den AGB ist der Preis ebenfalls vermerkt, aber auch unter einem großen Block Text (wie AGB üblich)
Ein Abschluss eines kostenpflichtigen Vertragesist in keinem Stadium der "Registrierung" zu erkennen, selbst wenn man etwas genauer schaut ist es fast nicht zu erkennen.
(kein großes Gewerbe um "nur XXX Euro im Monat !")
Diese Registrierung, ist auf der Seite aber nichtmal als diese gekennzeichnet, sondern nur eine "Verifizierung", dh eigentlich nur Überprüfung ob ich dazu denn berechtigt bin usw...
keine sprichwörtliche Anmeldung...
Wie sieht das jetzt rechtlich aus?
Ich würde als (Juristen-) Neuling sagen, laut präzedenzfall:
Zitat:
Wer von Kunden Geld will, muss auf die Kostenpflicht "deutlich" hinweisen.
Wieder dackelte ich zur Polizei und diesmal sagte sie:
Wenn die AGB aktzeptiert wurden, muss man zahlen.
Genau deswegen holt man sich auch keine Rechtsberatung bei der Polizei. Ich frage ja auch nicht die Stationsschwester, wie man am besten eine Lobotomie durchführt. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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ungeachtet dessen, dass ich hier keinen wirksamen Vertragsabschluss erkennen kann, wäre selbiger IMHO ein sittenwidriges Rechtsgeschäft i. S. d. § 138 BGB und somit ohnehin nichtig, da die angebotene „Leistung“ (=nichts) in einem auffälligen Missverhältnis zu dem verlangten Entgelt steht.
Im Übrigen verweise ich auf das in diesem Thread von mir Geschriebene.
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Genau deswegen holt man sich auch keine Rechtsberatung bei der Polizei.
Oder etwas ausfühlicher: Bei der Polizei kannst du bestenfalls eine Anzeige wegen Betrugs stellen (Strafrecht), das solltest du auch machen.
Ob die zivilrechtlichen Ansprüche der Abzocker-Firma begründet sind oder nicht, kann und darf die Polizei nicht beurteilen.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 19.11.08, 12:05 Titel:
DMC hat folgendes geschrieben::
wäre selbiger IMHO ein sittenwidriges Rechtsgeschäft i. S. d. § 138 BGB und somit ohnehin nichtig, da die angebotene „Leistung“ (=nichts) in einem auffälligen Missverhältnis zu dem verlangten Entgelt steht.
Wir wissen ja nicht, welche "Leistungen" dieser Vertrag beinhaltet. Daß die zur Anlockung vorgetäuschte Leistung nicht erbracht wurde, hat zumindest damit nichts zu tun.
Allerdings könnte man den Vertrag wegen Täuschung (§123 BGB) sowieso anfechten, da man ganz offensichtlich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu einem Vertragsschluß verleitet worden ist. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Wir wissen ja nicht, welche "Leistungen" dieser Vertrag beinhaltet
Stimmt, der Sachverhalt sagt dazu nichts aus, jetzt sehe ich es auch.
Trotzdem mutmaße ich einfach mal, dass hier ein Nutzlos-Service für teures Geld "verkauft" wurde, wie es in diesen Spammer-Kreisen üblich ist. Ob es zutrifft, kann nur der TS selbst beantworten.
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Allerdings könnte man den Vertrag wegen Täuschung (§123 BGB) sowieso anfechten, da man ganz offensichtlich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu einem Vertragsschluß verleitet worden ist.
Sehe ich genauso, wie auch aus meinem zitierten Post hervor geht.
Ich würde ich den "Vertrag" allerdings nur hilfsweise anfechten, denn nachwievor bin ich der Meinung dass es hier nie zu einem wirksamen Vertragsabschluss kam.
klar das man eigentlichnnet zu Polizei geht, aber rechtsberatung woanders kostet ja schließlich... und diese unkosten wird man ja wohl kaum erstattet bekommen, auch wenn ich mir schon teilweise gedanken mache eine schadensersatz forderung zu stellen für die verwaltungswarbeit und verlorene zeit die mir dadurch entstanden ist...
nach eurer meinung ist kein richtige rvertrag zustande gekommen...
worauf begründet sich das konkret?
keine bestätigung?
ungültige agb?
nutzlos-dienst?
wär sehr dankbar das genau zu erkläutern damit ich da nicht dumm sterbe und in zukunft genau bescheidweis...
Zur Polizei geht man, um eine Strafanzeige zu stellen (oder auch nicht, je nach Lust und Laune). Danach kümmert sich die Staatsanwaltschaft darum, ob eine Straftat vorliegt und ob ein öffentliches Interesse an der Verfolgung selbiger gegeben ist.
Das hat mit der Recht- oder Unrechtmäßigkeit der Forderung NICHTS zu tun !!!!!!!!!!!! (Ich wiederhole mich)
Ryuki hat folgendes geschrieben::
nach eurer meinung ist kein richtige rvertrag zustande gekommen...
worauf begründet sich das konkret?
Zum Beispiel darauf, dass ein wirksamer Vertragsabschluss zwei inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen voraussetzt und dass zur Auslegung einer Willenserklärung der wirkliche Wille zu erforschen ist (§ 133 BGB) und da man regelmäßig keine Willenserklärung zu einem kostenpflichtigen Wasauchimmer-Abo abgibt wenn man den Willen hat, eine angebliche Nachricht abzurufen, ist die Willenserklärung nicht übereinstimmend und schon gar nicht, wenn einem die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und verständlich vor Abgabe einer etwaigen Erklärung mitgeteilt wurde.
Ryuki hat folgendes geschrieben::
wär sehr dankbar das genau zu erkläutern damit ich da nicht dumm sterbe und in zukunft genau bescheidweis...
Und ich wäre sehr dankbar, wenn Sie sich die Mühe machen, den von mir zitierten und sogar verlinkten Thread ansehen würden, dann würden Sie nämlich auch feststellen, dass es nach Meinung einiger Forenmitglieder unnötig ist,
Ryuki hat folgendes geschrieben::
eine schadensersatz forderung zu stellen für die verwaltungswarbeit und verlorene zeit die mir dadurch entstanden ist...
da die Investition von Verwaltungsarbeit und Zeit absolut überflüssig ist und sich schlimmstenfalls auf die Verfassung und den Versand eines einzigen Schriftsatzes beschränken lässt und das auch nur dann, wenn man meiner persönlichen Ansicht der Dinge folgt.
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