Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Versetzung gefährdet
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Versetzung gefährdet

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Storker
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2008
Beiträge: 46
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 17:11    Titel: Versetzung gefährdet Antworten mit Zitat

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf die Versetzungsregeln in NRW zum Halbjahr.
Wenn ein Kind im Halbjahreszeugnis zwei 5- er hat- gibt es dann noch eine Chance bis zum Jahreszeugnis oder muss das Kind dann runter von der Schule, bzw. wiederholen?

Vielen Dank
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Mit 'nem Halbjahres- oder Zwischenzeugnis bleibt niemand sitzen oder fliegt von der Schule. Das entscheidet sich erst mit dem Jahreszeugnis.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Storker
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2008
Beiträge: 46
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wirklich sicher?
Es gibt also zunächst "nur" den berühmten blauen Brief?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne die Regelungen in NRW nicht im Einzelnen, aber es wird dort nicht wesentlich anders sein als z.B. in Berlin oder Bayern:

Das Zwischenzeugnis ist der 'Warnschuss' ("Tu was, sonst bleibste hängen!"), Ausschlaggebend für die Versetzung ist jedoch das Jahreszeugnis. Sollte etwa in der Mitte des zweiten Schulhalbjahres die Versetzung immer noch gefährdet sein, gibt's den berühmten 'blauen Brief' ("Richte dich schon mal sachte darauf ein..."), aber je nach Größe der vorhandenen Lücken ist auch danach noch eine Versetzung möglich, wenn der Schüler entsprechende Klimmzüge hinkriegt.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Storker hat folgendes geschrieben::
Wirklich sicher?

Auch wenn Old Piper es schon beantwortet hat: Yepp.
§ 50 SchulG NRW sagt das auch so aus (Hervorhebung von mir):

Zitat:
Eine Schülerin oder ein Schüler wird nach Maßgabe der Ausbildungs und
Prüfungsordnung in der Regel am Ende des Schuljahres in die nächsthöhere
Klasse oder Jahrgangsstufe versetzt, wenn die Leistungsanforderungen
der bisherigen Klasse oder Jahrgangsstufe erfüllt sind.

und
Zitat:
Über die Versetzung entscheidet die Klassen- oder Jahrgangsstufenkonferenz
als Versetzungskonferenz. Mitglieder der Versetzungskonferenz
sind die Lehrerinnen und Lehrer, die die Schülerin oder den Schüler
im zweiten Halbjahr unterrichtet haben.

Quelle:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/Schulgesetz.pdf

Hier nach ein Link, aus dem die Versetzungsregeln für NRW, wenn es dann tatsächlich so weit ist, ganz gut hervorgehen:

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/FAQ/FAQ_APO/FAQ_APOSI/index.html
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Storker
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2008
Beiträge: 46
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Alles klaro.Ich danke Euch für's schnelle Antworten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.