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Verfasst am: 17.11.08, 09:36 Titel: Wieviele Tag im Jahr muß eine Hausarztpraxis geöffnet sein?
Hausarzt dauernd im Urlaub, gibt es eine gesetzliche Regelung wieviel Tage im Jahr die Praxis geöffnet sein muß? Oder zumindest eine Vertretung in der Praxis anwesend sein muß?
Hallo, unser langjähriger Hausarzt ist eigentlich ein umgänglicher und kompetenter Zeitgenosse. In den letzten 2-3 jahren scheint er aber das Interesse an seinem Job verloren zu haben. Alle paar Wochen ist er in Urlaub oder die Praxis aus anderen Gründen geschlossen. Wenn er dann mal wieder anwesend ist, platzt das Wartezimmer natürlich aus allen Nähten. Ein Wechsel zu einem anderen Hausarzt ist auch keine gute Option, da die andere Praxis in unserem Stadtteil ebenfalls hoffnungslos überlaufen ist.
Früher war auch alles nicht so schwierig, da unser Arzt nicht so oft abwesend war und er in seinem Urlaub auch immer eine kompetente Vertretung hatte. Mit der hat er sich aber anscheinend zerstritten, so daß jetzt die Praxis manchmal 2-3 Wochen nur mit einer Sprechstundenhilfe besetzt ist.
Frage: kann man über die kassenärztliche Vereinigung Druck machen, daß der Hausarzt sich wenigstens wieder eine Vertretung für seine Abwesenheitszeiten sucht?
Oder gibt es eine gesetzliche Regelung wieviel Tage im Jahr eine Hausarzt-Praxis geöffnet sein MUß?
Um keinen falschen Eindruck entstehen zu lassen:: auch ich habe sehr viel in der letzten Zeit über die Probleme von niedergelassenen Ärzten gelesen. Von mir aus könnte und müsste diese Berufsproblem wesentlich mehr verdienen, gerecht wäre dies allemal. Wenn ich dann noch sehe wieviel Geld hier im Ruhrgebiet für vergleichsweise unwichtige Dinge, z.B. im Bereich der Kultur verschwendet wird, dann ist das wirklich schon ein Skandal wie unsere Regierung mit den Ärtzten umspringt.
Nur: bei allem Verständnis für die fehlende Motivation einzelner Ärzte denke ich doch, daß das Wohl der Patienten an 1.Stelle stehen muss. Gerade für ältere Leute, die über Jahrzehnte dem gleichen Hausarzt vertraut haben, ist es ein unlösbares und lebensbedrohliches Problem, wenn Sie nun des öfteren vor verschlossener Tür stehen oder der Arzt nicht mehr die gleiche Hilfsbereitschaft wie früher aufweist.
Spontan fällt mir da zum Vergleich eine andere Berufsgruppe ein: ein Feuerwehrmann, der schlecht bezahlt ist und Ärger hat, kann auch nicht den Dienst verweigern, weil ihm die Motivation fehlt. Gleiches sollte für die Ärzte gelten.
Dafür sollten wir Patienten uns dann wiederum auch öffentlich für bessere Arbeitsbedingungen für Mediziner einsetzen.
Vertretung Vertragsärzte und ermächtigte Ärzte, die länger als eine Woche nicht tätig sein können, brauchen einen Vertreter. Die Vertretung müssen sie selbst organisieren und in Rheinland-Pfalz bei der KV RLP anmelden sowie einen Vertreter benennen. Eine Formulierung wie „Die Vertretung übernehmen alle am Ort tätigen Ärzte.“ ist nicht erlaubt. Regelungen Bei Krankheit, Urlaub, Teilnahme an einer ärztlichen Fortbildung oder an einer Wehrübung können sich Vertragsärzte innerhalb von zwölf Monaten bis zu drei Monate lang vertreten lassen. Vertragsärztinnen, die ein Kind bekommen haben, dürfen sich bis zu sechs Monate nach der Entbindung vertreten lassen.
Wer länger als drei Monate krank ist, kann eine Vertretung für bis zu zwölf Monate beantragen. Hierzu reichen ein formloser Antrag, die Angabe des voraussichtlichen Gesundungstermins und ein ärztliches Attest. Anhand dieser Unterlagen entscheidet die KV RLP, ob eine Vertretung genehmigt werden kann.
In anderen Bundesländern dürften die Regelungen ähnlich sein, evtl bei der zuständigen KV nachfragen.
Da kann man wohl leider nicht viel machen. Mein HA ist genauso.
kann ich nicht teilen, den wenn der Hausarzt gegen die Bestimmungen des Zulassungsbezirks verstößt, sollte das gegenüber der KV zur Anzeige gebracht werden.
Gerade bei dringenden Fällen kann man nicht erst im Branchenbuch nach einem Vertretungsarzt suchen. Denn wenn man Pech hat, landet man erst beim vierten einen Treffer, weil niemand sich verantwortlich fühlt.
Deswegen die klare Regelung, einen Vertreter mit Name, Adresse und Telefonnummer zu benennen.
Da durch die Budgetierung ein Drittel der medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr honoriert wird, hat ein Arzt i. d. R. sein Budget für ein Quartal nach zwei Monaten verbraucht. Den dritten Monat arbeitet er also "umsonst".
Die Mehrzahl der Ärzte macht dies auch - im Sinne der Patienten.
Trotzdem finde ich es nachvollziehbar, dass manche Ärzte langsam damit anfangen, den Rest des Quartals ihre Praxen nicht mehr zu öffnen, vorausgesetzt natürlich, dass eine Notfallversorgung sichergestellt ist.
Mir fällt beim besten Willen keine weitere Berufsgruppe ein, die sich eine derartige Honorierung gefallen lassen würde.
Und statt zu versuchen einem Arzt deswegen "ans Bein zu pinkeln", sollten Patienten sich m. E. mit Ihrem Arzt in so einem Fall eher solidarisieren. Aber das, glaube ich, wird hierzulande wohl die Ausnahme bleiben _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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