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Verfasst am: 17.11.08, 21:25 Titel: eidesstattliche Versicherung bei defektem Produkt
Hallo,
ist es rechtlich zulässig, dass der Händler bei einem defekten Produkt auf dem noch Garantie ist das zurück in den Laden gebracht wird eine eidesstattliche Versicherung des Kunden verlangt, dass dieser das Produkt nicht selbst beschädigt hat, wenn anschließend dann ein Gutachter eingeschaltet werden soll?
Wer ist hier in der Beweispflicht wenn der Kunde einen Zeugen dafür hat, dass das Produkt ohne Verschulden des Kunden kaputt ging?
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