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Restschuldversicherung kündbar?

 
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Marbellina
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 10:35    Titel: Restschuldversicherung kündbar? Antworten mit Zitat

Hallo,

bei Abschluß eines Kreditvertrages wurde dem Kreditnehmer eine Restschuldversicherung angedreht. Die Versicherungssumme wurde als Einmalzahlung auf den Kreditbetrag aufgeschlagen. Ist es möglich, diese Restschuldversicherung trotz noch laufendem Kreditvertrag zu kündigen? Wie ist die Vorgehensweise?

Bitte keine Diskussion darüber, ob das sinnvoll ist. Smilie

Gruß,
Marbellina
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Restschuldversicherung (RSV) ist ein vom Kreditvertrag gesonderter Vertrag, der dementsprechend auch gesondert gekündigt werden kann.

Allerdings sind zwei Dinge zu beachten: Zum einen erhält der Kunde bei Kündigung nicht den ursprünglich gezahlten Betrag sondern den Rückkaufswert. Dieses ist meist außerordentlich niedrig. Vor Kündigung also auf jeden Fall erfragen, wie hoch er ausfällt.

Zum anderen ist die RSV meist als Sicherheit an die Bank abgetreten. Die Bank muss dann der Kündigung zustimmen. Dies wird sie typischerweise auch machen. Es ist aber möglich (und zulässig), dass sie nur zustimmt, wenn andere Ersatzsicherheiten gestellt werden oder wenn der Rückkaufswert als Sondertilgung auf das Kreditkonto fließt.
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Marbellina
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Der Kreditnehmer schreibt also jetzt der Bank, dass er die Restschuldversicherung kündigen möchte, erfragt den Rückkaufswert und lässt diesen dann ggf. auf das Kreditkonto zahlen (was ja dann auch die monatlichen Zinsen etwas redizieren dürfte).

Gruß,
Marbellina
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