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habe da mal eine allgemeine Frage zu den Vertragsbedingungen. Ist es für den Verbraucher besser wenn in einem Vertrag die Vertragsbedingungen nicht ausführlich beschrieben sind bzw. kurz gehalten sind?
Hängt vom Einzelfall ab. Wenn da sonst vom Gesetz abweichende, aber für den Verbraucher gute/schlechte Inhalte stehen würden, ist es für den Verbraucher schlecht/gut, wenn sie nicht stehen. Ausnahme: Es stehen zwar für den Verbraucher schlechte Inhalte drin, aber sie sind unwirksam. Dann ist es für den Verbraucher nicht unbedigt schlecht, wenn sie drin stehen. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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