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So hohe Rechtsanwaltkosten normal ? Bitte dringende Hilfe !

 
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HoMa77
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.10.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 13:41    Titel: So hohe Rechtsanwaltkosten normal ? Bitte dringende Hilfe ! Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

folgendes Problem.

Jemand hat sich an den Anwalt gewandt, aufgrund :

Nach Elternzeit, Recht auf Teilzeitarbeit, wurde ohne Gründe vom Arbeitgeber abgelehnt.

Nun wurde vom Rechtsanwalt die Rechnung dazu geschrieben.

Eine Vorschußrechnung in Höhe von 600 Euro und jetzt nach Abschluß nocheinmal gute 600 Euro.

Beim Rechtsanwalt wurde ein kurzes Beratungsgespräch geführt, Dauer ca.15 Minuten.
Dann ein Brief an den Arbeitgeber... vielleicht ein /zwei Telefonate mit dem Arbeitgeber und zum Schluß ein Aufhebungsvertrag vom Rechtsanwalt an den Arbeitgeber übergeben.

Sind so hohe Kosten von über 1.200 Euro normal?

Lieben DANK
MH
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HoMa77
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.10.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ach ja wurde vergessen.

Abfindung in Höhe von 5.000 Euro laut Aufhebungsvertrag.
(Wurde aber eher nicht verhandelt, sondern steht mir zu)
Gab hierzu wenig Diskussion zwischen Anwalt und Arbeitgeber.

Ausserdem werden noch 14 Tage alter Urlaub ausbezahlt, aber das war auch ohne Anwalt schon klar.

DANKE
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

An Gebührenpositionen fällt hierbei an:

1,3 Geschäftsgebühr 2300 VV RVG (bei durchschnittlichen Sachen)
1,5 Einigungsgebühr 1000 VV RVG
Auslagenpauschale 7002 VV RVG

+ 19 % Umsatzsteuer.

Die Höhe bemisst sich jetzt aus dem Gegenstandswert. Dabei ist der Arbeitsaufwand des Anwalts ziemlich egal.

Bei einem Gegenstandswert von 6.000,- bis 6.200,- kommt man locker in den Bereich.

Als Gegenstandswert könnte ich mir hier, da es sich um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses handelt, 3 Monatsbruttogehälter vorstellen. Wenn der Mandant zuletzt ein Brutto von mehr als 2.000 € hatte, kommt die Summe wohl hin. Wenn nicht, dann mal den Anwalt fragen, wie sich der Gegenstandswert zusammensetzt.
_________________
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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