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Nebengewerbe anmelden, kurz danach Umzug

 
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PaulchenP
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.05.2007
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 17:16    Titel: Nebengewerbe anmelden, kurz danach Umzug Antworten mit Zitat

Hoffe bin damit hier richtig:

A möchte ein Gewerbe anmelden, soll als Nebeneinkunft zum Beruf dienen. Nun hat A erfahren, dass das FA einige Monate braucht bis Steuernummer zugeteilt wird. Um die Zeit ab zu kürzen würde A das Gewerbe daher gerne kurzfristig anmelden. Nun zieht A aber in zwei Monaten in eine andere Stadt.

Wieviel Umstände (ausgenommen die Anmeldung im neuen Ort) würde dieser Umzug machen? Bekommt man eine neue Steuernummer? Was für ein "Rattenschwanz" hängt dahinter?!
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 20.11.08, 07:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.
Das mit der Steuernummer stimmt so nicht.

Der Ablauf ist folgender.
Bei der Kommune das Gewerbe anmelden.
Um die Zeit für die (evtl.) neue Steuernummer zu verkürzen,
geht man mit der Gewerbeanmeldung und dem ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (der überall im Netz zu finden ist) auf das zuständige Finanzamt.
Wenn eine USt-ID-Nr benötigt wird, kann man die im o.g. Fragebogen gleich mitbeantragen.
Diese dauert allerdings wirklich länger.
Die Steuernummer bekommt man i.d.R. nach 1-2 Wochen per Post mitgeteilt.

Sollte ein Umzug erfolgen in einen anderen Finanzamtsbezirk, dann wird das Speicherkonto, sowie die Akte an das neue Amt übermittelt und man erhält vom neu zuständigen FA eine neue Steuernummer (diese Aktenangabe dauert allerding auch relativ lang). Man kann aber weiterhin, bis zur Neuerteilung, die bisherige Steuernummer auf die Rechnungen schreiben.

Sollte die Betriebsstätte die Wohnanschrift sein, wird man um eine Gewerbeummeldung auch nicht herrum kommen.

Wird der Betrieb, trotz Umzug, in dem bisherigen FA-Bezirk weitergeführt, dann ist eine gesonderte Feststellung bei diesem FA fällig und beim neuen FA die Einkommensteuererklärung.
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