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Pfändung in Insolvenz

 
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Robby_46
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2007
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 07.11.08, 15:11    Titel: Pfändung in Insolvenz Antworten mit Zitat

Mal eine Frage,
Bekannter A ist in Regelinsovenz
BekannterA war auf grund einer Kündigung von Arbeitgeber Arbeitslos.
Antrag auf ALG1 und 2 ohne erfolg, weil bei 1 zu wenig Bezugszeit bei 2 Partner über Bedarf verdient.
Nun musste er als Überbrückung eine KV machen da die ja Pflicht ist *meinte er*, da aber Partner auch nicht so arg verdient eben knapp über Bezug Grenze ALG2 konnte der Beitrag 2 Mon nicht bezahlt werden.
Eine Ratenzahlun wurde vereinbart aber durch eine erneute erkraung wieder Job verloren und KV lässt Krankengeld antrag liegen bis Arbeitsgericht entscheidung.
Nun will aber die Krankenaksse eine Pfändung durchführen trotz wissen dass
1. Insolvenz da ist daher auch nichts zu Pfänden
2. dass der Verzug wegen der verzögerung des Krankengeldes verurscht wurde.

Krankenkasse sagt Insolvenz ist egal die Forderung war nach dem Antrag der selbigen .
Müssen die nun die Foderung zurückstecken oder dürfen ( können)die Pfänden?
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eidechse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 07.11.08, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wurde die KV nach Insolvenzeröffnung abgeschlossen? Bzw. handelt es sich um Beiträge nach Insolvenzeröffnung?

Wenn ja, dann haben die Forderungen der KV nichts mit dem Insolvenzverfahren zu tun. Sobald die KV dann einen vollstreckbaren Titel hat, könnte sie theoretisch auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten. Allerdings dürften diese keine Aussicht auf Erfolg haben, weil ja alles, was pfändbar ist in einem laufenden Insolvenzverfahren in die Insolvenzmasse fällt. Sprich eigentlich gibt es momentan nichts zu pfänden.
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Robby_46
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2007
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Bei KV gibts keine Titel, die haben eignen GV der dort angestellt ist. Frage mich sowieso , wie das rechtlich gehandabt wird dass eine sozusagen Private KV auch wenn es eine Betriebs KV ist eigene Vollstrecker hat.
Da kann es einen Schuldner ja passieren, dass die sich in Schlange einreihen müssen.
Wenn man KV,FA, KV, Zoll, und "normalen" GV nimmt.
Ja war nach Eröffnung der INSO.
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