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mal angenommen man kauft ein Haus, welches bereits seit einigen Monaten leer steht. Bei Vertragsabschluss bekommt man alle möglichen Infos was Wasser- ,Strom- und ähnliche Anschlüsse angeht, also ob und wann diese abgemeldet wurden. Allerdings nichts zum Thema Mülltonne. Über die Mülltonne, welche neben dem Haus steht macht man sich keine Gedanken, da man aufgrund von Renovierungsarbeiten vorerst auch gar nicht einziehen möchte und das Haus daher auch weiterhin leerstehen wird.
Ferner angenommen 2 Jahre später, man ist noch am renovieren, erhält man plötzlich eine Rechnung für die Müllentsorgung über die letzten 2 Jahre und man ärgert sich, da man von Verpflichtungen dahingehend gar nichts wusste bzw. bei Kenntnis davon die Mülltonne schon längst abgemeldet hätte, da man sie eh nie benutzt.
Wie ist die Rechtslage? Übernimmt man beim Hauskauf automatisch Verträge bezüglich der Mülltentsorgung ohne Kenntnis darüber zu erlangen? Muss der Verkäufer auf derlei laufende Verträge hinweisen? Oder hätten sich die Entsorgungsbetriebe nicht erst nach 2 Jahren melden dürfen, damit keine unnötigen Kosten entstehen? Oder hätte man in einem solchen Fall einfach Pech und müsste für nichts zahlen?
Ich gehe davon aus, daß die Müllgebühren regional unterschiedlich geregelt sind.
Bei mir werden die Müllgebühren anhand der Anzahl der im Einwohnermeldeamt für dieses Haus angemeldeten Personen erhoben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Müll anfällt, oder ob die Bewohner 10 Monate im Jahr in der Ferienwohnung auf Teneriffa weilen.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 18.11.08, 19:54 Titel:
Ich würde zunächst in der Satzung für die Müllentsorgung mal nachlesen, möglichweise gibt es gar keine Möglichkeit sich von der Entsorgung anzumelden.
Zu weiten ist mir schon Schleierhaft, daß eine Gemeinde/Entsorger erst nach zwei Jahren eine Rechnung schickt.
Bei uns wird je nach Tonnengröße eine Grundgebühr und dann eben jede Leerung berechnet. Unabhängig von der Personenzahl.
Das ist kommunal unterschiedlich geregelt.
Ich kenne die Variante, dass die Müllgebühren mit den anderen Grundabgaben, wie Grundsteuern, Straßenreinigung und Abwasser zusammen erhoben werden.
Nach dem Hauskauf hätte man also erst mal einen Blick auf den Grundsteuerbescheid werfen sollen.
Aber wie gesagt, dass kann woanders anders sein ... _________________ Die Unverantwortlichkeit meiner Ausführungen finden weder im KWKG, noch in der EnEV ihre Begründung.
Als Linkshänder kann ich keine seriöse Rechtsberatung geben!
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