Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo,
die Vorschriften des BGB sind Gesetz und gelten deshalb IMMER, sie können nicht durch Satzungsbestimmungen außer Kraft gesetzt werden.
Als Ausnahme hiervon kann man die in § 40 BGB bezeichneten Vorschriften sehen, zu diesen kann die Satzung auch etwas anderes bestimmen. Aber auch dies sind nicht wirklich Ausnahmen, denn indem die Satzung diesbezüglich etwas anderes bestimmt, folgt sie ja der Vorschrift des § 40 BGB.
Völlig frei kann eine Satzung nur wirksam regeln, was nicht durch BGB oder andere Gesetze vorgeschrieben ist.
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.