Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 18.11.08, 18:38 Titel: Wird Unfallrente bei Berechnung des Unterhalts berücksichtig
Hallo,
Person A wird von heute auf morgen vom Auszug seiner Frau aus der gemeinsamen Wohnung überrascht. Diese nimmt sich eine eigene Wohnung und bezieht ihre gesetzliche Rente. Person A bleibt in der Wohnung, bezieht ebenfalls eine gesetzliche Rente plus eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft.
Nun möchte die Frau Unterhalt haben und rechnet wie folgt (Beispiel):
Frau Rente = 600 €
Person A Rente = 1000 € + 700 € Unfallrente
Die Differenz aus beiden Einkommen ( 1100 € ) teilt sie nun durch 2 und möchte somit Unterhalt in Höhe von 550 € monatlich.
Nun meine Frage:
Ist diese Herangehensweise richtig, oder darf die Unfallrente (die ja für die Gesundheit von Person A bestimmt ist) nicht mit berechnet werden?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.