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Wird Unfallrente bei Berechnung des Unterhalts berücksichtig

 
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beatleking
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.04.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 18:38    Titel: Wird Unfallrente bei Berechnung des Unterhalts berücksichtig Antworten mit Zitat

Hallo,

Person A wird von heute auf morgen vom Auszug seiner Frau aus der gemeinsamen Wohnung überrascht. Diese nimmt sich eine eigene Wohnung und bezieht ihre gesetzliche Rente. Person A bleibt in der Wohnung, bezieht ebenfalls eine gesetzliche Rente plus eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft.

Nun möchte die Frau Unterhalt haben und rechnet wie folgt (Beispiel):

Frau Rente = 600 €
Person A Rente = 1000 € + 700 € Unfallrente

Die Differenz aus beiden Einkommen ( 1100 € ) teilt sie nun durch 2 und möchte somit Unterhalt in Höhe von 550 € monatlich.

Nun meine Frage:

Ist diese Herangehensweise richtig, oder darf die Unfallrente (die ja für die Gesundheit von Person A bestimmt ist) nicht mit berechnet werden?

Danke im Voraus für Eure Antworten

Gruß beatleking
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte sind Unfallrenten Einkommen (vgl. z.B. Nr. 2.6 der Leitlinien des Oberlandesgerichts Hamm zum Unterhaltsrecht - Stand: 01.01.2008).

Einige Leitlinien sehen vor, dass von einer Unfallrente ein Betrag für tatsächliche Mehraufwendungen in Abzug gebracht werden kann (vgl. z.B. Nr. 2.6 der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts - Stand: 01.01.2008).
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