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"Billig-Flieger": Keine Umbuchung wegen techn. Def

 
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p22
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 08:34    Titel: "Billig-Flieger": Keine Umbuchung wegen techn. Def Antworten mit Zitat

Hallo,
darf der Kunde in so einem Fall von seinem Vertrag/seiner Flugbuchung zurücktreten?

Airline A ist ein sog. Billig-Flieger und bietet Buchungen im wesentlichen über seine Webseite an. Den Kunden wird dabei zugesichert, ebenfalls über diese Webseite bis kurz vor Abflug entweder den Flugtermin oder den Inhaber des Tickets gegen Gebühr ändern zu können.

Kunde K bucht nun - 9 Monate vor dem eigentlichen Flugtermin - einen Flug. Die Airline bucht umgehend den vollen Flugpreis von seinem Konto ab.

Kurze Zeit später will er den Flugtermin ändern. Auf der Webseite kommt es dabei immer zu einer Datenbank-Fehlermeldung. Die Buchungssoftware läßt für diese Buchung keine Umbuchung zu.

Die Airline ist allerdings per email oder Fax nicht zu erreichen, sondern nur über eine 0900er Hotline für 1 € pro Minute. Der Kunde informiert die Hotline auf seine Kosten über den Defekt, was aber nichts bewirkt.

Per email oder Fax ist die Airline als sog. "Billigflieger" nicht erreichbar.
Der Kunde schreibt daraufhin noch einen Brief an die Airline, mit der Bitte, den technischen Defekt zu beheben, auch dies bleibt ohne Reaktion in einem angemessenen Zeitraum.

Der Kunde hätte zwar noch die Möglichkeit, den Flug telefonisch umzubuchen, dies jedoch nur zu höheren Umbuchungsgebühren als über die Webseite, und auch nur über eine sehr teuere 0900er Hotline. Die Umbuchungsmöglichkeit über die kostengünstigere Webseite wurde jedoch zugesichert und ist auch in der Buchungsbestätigung dem Kunden schriftlich garantiert worden.

in den "ABB", den allg. Beförderungsbedingungen der Airline, finden sich keine Regelungen für den Fall eines technischen Defektes auf der Webseite.

Darf der Kunde von seinem "Beförderungsvertrag" (falls das der richtige juristische Ausdruck ist) zurücktreten und ggf. die Abbuchung des Flugpreises durch seine Bank stornieren lassen?

Oder muß der Kunde versuchen, per Telefon umzubuchen, was ihm insgesamt ca. 50 € zusätzliche Kosten verursacht?

Zu erwähnen ist evt. noch, daß die Flugpreise steigen, je näher der Flugtermin rückt, und der Kunde so auch noch einen wirtschaftlichen Nachteil erleidet, je länger er nicht umbuchen kann, weil er im Falle einer Umbuchung immer den aktuellen Flugpreis zu zahlen hat.
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p22
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 12:55    Titel: Re: "Billig-Flieger": Keine Umbuchung wegen techn. Antworten mit Zitat

Hat niemand eine Idee/Meinung?
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svenvanhien
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wurde denn der lug bezahlt?
Per Visa/MasterCard oder per Lastschrift?

Falls per Lastschrift:
Falls weniger als 6 Wochen nach Rechnungsabschluss (steht auf Ihrem Kontoauszug) vergangen sind, können Sie zurückbuchen.
Falls mehr als 6 Wochen vergangen sind, könnte man bei der Bank anfragen, dass die Airline den von Ihnen unterschriebenen Beleg für die Zustimmung einer Abbuchung vorlegen muss. Das ist aber sehr heikel.

Falls per Kreditkarte:
Falls deutlich mehr als 3 Monate vergangen sind, wird es schwierig.
Falls weniger als 3 Monate vergangen sind, würde ich einen Charge-Back bei der kartenausgebenen Bank beantragen aufgrund einer Leistungsstörung.
Vertraglich wurde die Option die Online-Umbuchung vereinbart, der Anbieter bietet Diese nach unzähligen Fristsetzungen nicht an.
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