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Nicht über MEIN Grundstück!

 
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Ratz
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Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 206

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 09:32    Titel: Nicht über MEIN Grundstück! Antworten mit Zitat

Hallo Forumsgemeinde!

Ich hätte mal wieder einen "Was Wäre Wenn" Fall.

Es handelt sich hierbei um eine Wohnsiedlung in welcher die Straßen durch die Siedlung selbst sehr eng sind.

Nehmen wir also mal an, ein Anwohner lässt z.B. Container auf sein Grundstück stellen, wobei der anliefernde LKW so rangieren muss, dass er zu einem Teil über das (nicht eingezäunte) Grundstück (z.B. Garagenvorplatz) des Nachbarn fahren muss.

Nehmen wir mal weiter an, dem Nachbarn passt dies nicht und er verstellt seinen Garagenplatz so, dass der LKW keine Chance hat, den Container wieder aufzuladen.

Wie würde hier eine Rechtslage aussehen?

- Muss der Nachbar es zulassen, dass der LKW zum Wiederaufladen des Containers den selben Winkel befahren kann, wie beim Abladen?

- Wer müßte die Kosten des Containers tragen (längere Standzeit), wenn sich der Nachbar über einen längeren Zeitraum weigert, den LKW über seinen Garagenvorplatz rangieren zu lassen?

- Und wie schauts aus, wenn es da keine Regelung gibt? Steht der Container dann bis zur nächsten Eiszeit da, wenn er nicht vorher zu Staub zerfällt?

Ich gehe in diesem Fall einfach mal von einem sehr sehr sturen Nachbarn aus .. solls ja auch geben Winken
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso sollte der Nachbar das befahren seines Grundstücks erlauben müßen. Nur aus der Tatsache heraus, dass er es beim Aufstellen nicht bemerkt hat ergibt nicht zwangsläufig ein Recht für den Fahrer dies beim Abholen gleich zutun.Grundsätzlich braucht es aber auch nicht den Anwohner zu interessieren. Er teilt dem Containerdienst mit, dass er den Container nicht weiter benötigt. Wie die diesen abholen braucht ihn nicht zu interessieren.
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Ratz
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Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 206

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Wie die diesen abholen braucht ihn nicht zu interessieren.


OK - dann wäre diese Sachlage geklärt.
Daraus könnte sich aber dann das Problem stellen, dass der Container u.U. ja eine ganze Zeit lang da dumm rumstehen und somit Platz "besetzen" (und evtl. Zufahrtsmöglichkeit zur eigenen Garage versperren würde.
In dem Fall könnte der Auftraggeber ja gar nichts dafür, müßte aber mit dem Umstand leben, dass ihm auf (wenns dumm läuft) unbefristete Zeit eine Reihe von Nachteilen entstehen würde, oder?
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ratz hat folgendes geschrieben::
ktown hat folgendes geschrieben::
Wie die diesen abholen braucht ihn nicht zu interessieren.


OK - dann wäre diese Sachlage geklärt.
Daraus könnte sich aber dann das Problem stellen, dass der Container u.U. ja eine ganze Zeit lang da dumm rumstehen und somit Platz "besetzen" (und evtl. Zufahrtsmöglichkeit zur eigenen Garage versperren würde.
In dem Fall könnte der Auftraggeber ja gar nichts dafür, müßte aber mit dem Umstand leben, dass ihm auf (wenns dumm läuft) unbefristete Zeit eine Reihe von Nachteilen entstehen würde, oder?


Diesen Nachteil wiederum könnte er dem Containerdienst in Rechnung stellen, wenn er bei Bestellung des Containers die örtlich schwierigen Gegebenheiten dargelegt hatte und diese Vertragsgrundlage waren.
Will heißen: Hat der Containerdienst von den engen Verhältnissen gewußt und trotzdem mit falschen Gerät den Container geliefert und steht nun vor dem Problem nur mit diesem Gerät den Container abholen zu können.
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Zuletzt bearbeitet von ktown am 19.11.08, 14:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Ratz
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Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 206

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Na, dann kann man ja nur hoffen, dass es keine solchen "sturen" Nachbarn geben mag Winken

Gracias für die Antworten!
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde hier einen Duldungsanspruch nach § 867 BGB analog sehen. Der Container ist zwar nicht auf einem fremden Grundstück, jedoch liegt die gleiche Problemlage vor, da man das fremde Grundstück befahren muss, um den Container zurückzubekommen. Wenn man schon einen Container von einem fremden Grundstück holen dürfte, muss man erst recht befugt sein, das fremde Grundstück zu nutzen, um den Container vom eigenen Grundstück holen dürfen. Im Ergebnis liegt eine planwidrige Regelungslücke vor, die durch analoge Anwendung zu beheben ist.

Im Ergebnis muss natürlich der Schaden bezahlt werden (zB zerstörte Blumenbeete).
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mfg
Klaus
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Das Recht, das Nachbargrundstück zu betreten, um Arbeiten oder Tätigkeiten auf oder am eigenen Grundstück vrozunehmen, nennt sich "Hammerschlags- und Leiterrecht." Es ist (wenn!) im jeweiligen Landesrecht verankert und verpflichtet den Nachbarn unter bestimmten Voraussetzungen, das Betreten seines Grundstücks zu dulden.

Gruß
Dea
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Naja die Auslegung des Hammerschlag- und Leiterrechts wäre aber für das befahren mit einem LKW doch etwas weit ausgelegt.
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt auf den Fall darauf an. Das Recht ist ja ein grundlegendes Prinzip, dass an sich für jede Situation angewendet werden kann, in der man nur durch das Betreten des Nachbargrundstücks notwendige Tätigkeiten auf dem eigenen vornehmen kann. Die Frage ist lediglich diejenige der Abwägung und somit des Maßes der Beeinträchtigung, so dass es letztlich wohl darauf ankäme, ob und ggf. welche Schäden der LKW verursachen würde.

Gruß
Dea
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