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auto kaputt gemacht & will nicht zahlen? was nun?

 
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Duke_Duse
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 10:07    Titel: auto kaputt gemacht & will nicht zahlen? was nun? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage bzw ein Problem. Ich habe einer guten freundin von mir meinen Wagen geliehen, den Sie dann leider in einen anderen parkenden PKW manövriete. Mein Wagen hat nen Totalschaden, musste ihn Sonntag nachts abschleppen lassen und eigentlich auch verschrotten.
Sie hat keine Versicherung, deswegen wollten wir es so regeln. Jetzt will sie aber nur die Abschleppkosten bezahlen und nich das kaputte auto!
Habe ich Anspruch auf einen Schadensersatz? Oder muss sie mir nix zahlen? Ich meine sie hat den Wagen ja kaputt gemacht...

Über schnelle Hilfe wäre ich dankbar Winken

Schönen Tag nach,
der Duke Sehr glücklich
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 19.11.08, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

Der Entleiher haftet grundsätzlich uneingeschränkt für eine schuldhaft verursachte Beschädigung der Sache gem. §§ 598, 604, 280, 276 BGB.
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Duke_Duse
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort Smilie

Also, das heisst sie muss mir für den Schaden aufkommen, richtig?
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 19.11.08, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, ich sehe momentan keinen Hinderungsgrund (Ist aber auch nicht mein Spezialgebiet)
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.11.08, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Mona85 hat folgendes geschrieben::
Hallo.

Der Entleiher haftet grundsätzlich uneingeschränkt für eine schuldhaft verursachte Beschädigung der Sache gem. §§ 598, 604, 280, 276 BGB.


und den § 823 BGB nicht zu vergessen Winken
_________________
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