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Frist für Urteilsbegründung

 
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Volker Kles
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 10:38    Titel: Frist für Urteilsbegründung Antworten mit Zitat

Hallo,

welche Frist besteht nach der Verkündung für die Begründung eines Urteils. Gibt es verschiedene Fristen (Zivil-, Straf-, Arbeits-, Sozialgericht)?
_________________
Gruß
V.K.
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 10:58    Titel: Re: Frist für Urteilsbegründung Antworten mit Zitat

Volker Kles hat folgendes geschrieben::
Hallo,

welche Frist besteht nach der Verkündung für die Begründung eines Urteils. Gibt es verschiedene Fristen (Zivil-, Straf-, Arbeits-, Sozialgericht)?

Es gibt unterschiedliche Fristen.

Da wir hier im Zivilrechtsforum sind, übernehme ich mal das Zivilurteil:

Hier stellt sich das Problem der Begründungsfrist in der Regel gar nicht, da das Urteil nicht sofort in der Sitzung, sondern in einem gesonderten Verkündungstermin verkündet wird. Zu diesem Verkündungstermin muss das Urteil vollständig (inkl. Gründen) vorliegen. Der Verkündungstermin liegt i.d.R. höchstens 3 Wochen nach der Verhandlung.

Wird ausnahmsweise direkt in der Sitzung ein Urteil verkündet, muss innerhalb von 3 Wochen das vollständig begründete Urteil der Geschäftsstelle des Gerichts vorliegen.
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Gruß
Vormundschaftsrichter


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Volker Kles
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Okay,

mich würde noch interessieren, wie es bei anderen Gerichten ist.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Zu diesem Verkündungstermin muss das Urteil vollständig (inkl. Gründen) vorliegen. Der Verkündungstermin liegt i.d.R. höchstens 3 Wochen nach der Verhandlung.

Wird ausnahmsweise direkt in der Sitzung ein Urteil verkündet, muss innerhalb von 3 Wochen das vollständig begründete Urteil der Geschäftsstelle des Gerichts vorliegen.

Böse Mit den Augen rollen Lachen Lachen Lachen Erzählen Sie das mal einem wie mir, der gerade mal wieder seit 2 Monaten auf ein Urteil des Kammergerichts wartet. Dazu fällt mir mal wieder Jutta Limbach ein: »Über mir ist nur noch der blaue Himmel«.

Beste Grüße

Metzing
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