Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
welche Frist besteht nach der Verkündung für die Begründung eines Urteils. Gibt es verschiedene Fristen (Zivil-, Straf-, Arbeits-, Sozialgericht)? _________________ Gruß
V.K.
____________________________________________
Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
welche Frist besteht nach der Verkündung für die Begründung eines Urteils. Gibt es verschiedene Fristen (Zivil-, Straf-, Arbeits-, Sozialgericht)?
Es gibt unterschiedliche Fristen.
Da wir hier im Zivilrechtsforum sind, übernehme ich mal das Zivilurteil:
Hier stellt sich das Problem der Begründungsfrist in der Regel gar nicht, da das Urteil nicht sofort in der Sitzung, sondern in einem gesonderten Verkündungstermin verkündet wird. Zu diesem Verkündungstermin muss das Urteil vollständig (inkl. Gründen) vorliegen. Der Verkündungstermin liegt i.d.R. höchstens 3 Wochen nach der Verhandlung.
Wird ausnahmsweise direkt in der Sitzung ein Urteil verkündet, muss innerhalb von 3 Wochen das vollständig begründete Urteil der Geschäftsstelle des Gerichts vorliegen. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
mich würde noch interessieren, wie es bei anderen Gerichten ist. _________________ Gruß
V.K.
____________________________________________
Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 19.11.08, 15:55 Titel:
Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Zu diesem Verkündungstermin muss das Urteil vollständig (inkl. Gründen) vorliegen. Der Verkündungstermin liegt i.d.R. höchstens 3 Wochen nach der Verhandlung.
Wird ausnahmsweise direkt in der Sitzung ein Urteil verkündet, muss innerhalb von 3 Wochen das vollständig begründete Urteil der Geschäftsstelle des Gerichts vorliegen.
Erzählen Sie das mal einem wie mir, der gerade mal wieder seit 2 Monaten auf ein Urteil des Kammergerichts wartet. Dazu fällt mir mal wieder Jutta Limbach ein: »Über mir ist nur noch der blaue Himmel«.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.