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Verfasst am: 12.11.08, 14:28 Titel: Arzt lässt töten
Und noch ein Fall.
Ich meine, hier trifft für T § 211 Mord in Verbindung mit § 25 Täterschaft zu.
O ist nicht strafbar, oder?
Arzt T gibt der Krankenschwester W eine Ampulle. Sie soll dieses kreislaufstärkende Mittel dem Patienten O, einem Erbonkel des T, spritzen. Die Ampulle enthält aber in Wirklichkeit Gift. T will, dass O stirbt, damit er an das Erbe kommt. Die W, die keine Veranlassung hat, den Worten des Arztes zu misstrauen, injiziert das Mittel, worauf O kurz danach stirbt. Prüfen Sie die Strafbarkeit von W und T.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 14.11.08, 15:38 Titel:
Zitat:
Und W ist auch nicht strafbar.
Würde ich nicht unterschreiben.
Auf Grund des Ausbildungsstandes einer examinierten Krankenschwester sollte sie wissen und muss vor allen Dingen prüfen, was sie verabreicht. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Würde ich nicht unterschreiben.
Auf Grund des Ausbildungsstandes einer examinierten Krankenschwester sollte sie wissen und muss vor allen Dingen prüfen, was sie verabreicht.
Das könnte man in der Praxis andenken. In der Ausbildung ist der Sachverhalt jedoch bindend und gibt den Prüfungsumfang vor.
Wenn da steht:
"Die W, die keine Veranlassung hat, den Worten des Arztes zu misstrauen"
dann will die Uni, dass W nichts falsch gemacht hat.
Naja, ich würd sagen, dass die Krankenschwester höchsten wegen fahrlässiger Tötung dran ist,wenn überhaupt. Aber eher Freispruch. Bei dem Arzt ist es wohl Anstiftung zum Mord.
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