Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Ehefrau zusammenführung nach Deutschland
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Ehefrau zusammenführung nach Deutschland

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Ausländerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Techniker11
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.11.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 12:16    Titel: Ehefrau zusammenführung nach Deutschland Antworten mit Zitat

Hallo
Ich habe eine frage..
also ca nächstes jahr januar oder Februar habe ich ein gerichtstermin, es geht um diese Familienzusammenführung.
Ich gehe davon aus dass ich recht be bzw meine Frau recht bekkommt und Sie den Visum bekommt.
so nun jetzt meine Frage .. momentan habe ich eine Umnbefristete Arbeitsverhältnis, dadurch dass ich jetzt Techniker geworden bin, bin ich am Überlegen dass ich anfang nächstes Jahres also januar oder Februar 2009 in eine andere Firma wechsle, so jetzt dass Problem hier, Die neue Firma wird mir zunächst mal einen befristeten arbeitsvertrag anbieten quasi 6 Monate Probezeit..
Wenn jetzt aber die Ausländerbehörde dass sieht dass Ich "nur" Probezeit habe werden die doch sehr wahrscheinlich probleme machen... denn meiner meinung nach wollen Die doch immer ein gesichertes Einkommen nachgewiesen haben wollen..
Und wenn ich da mit diesem Befristeten arbeitsvertrag vorbeischau dann werden die evtl. Probleme bereiten in dem Sie zunächst warten und sehen ob ich auch eine Fest bzw 1 oder 2 jähriges Arbeitsvertrag habe oder nicht..
oder is es egal.. ob man befristet oder unbefristet eingestellt ist???
mit freundlichen Grüssen

P.S. welche Voraussetzungen müssen am Tag des Gerichts erfüllt sein..?
wenn das Urteil gefallen ist und Sie darf den Visum bekommen, muss ich dann wieder meine Einkommensnachweise Vorlegen oder nicht..
denn Ich habe schon vorher paarmal meine Einkommen nachgewiesen..
wieviel sollte man verdienen wir sind ein paar ohne kinder und ich habe 47qm wohnung
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Nachzugsvoraussetzungen wie gesicherter Lebensunterhalt und gesicherter Wohnraum müsse natürlich am Tag der Verhandlung erfüllt sein, da ansonsten das Gericht keine positive Entscheidung treffen kann.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Ausländerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.