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Einstweilige Verfügung bei selbstständiger Tätigkeit?

 
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Palle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 09:02    Titel: Einstweilige Verfügung bei selbstständiger Tätigkeit? Antworten mit Zitat

Hallo,
gibt es bei folgendem Fall die Möglichkeit eine einstweilige Verfügung zu erzielen.

Person A und B gründen eine Unternehmung (GbR i.G.) mit dem Ziel eine Energieerzeugende Anlage zu errichten. Während der Grundüngsphase stößt Person C hinzu. Aus gesetzlicher Sicht muss in diesem neuen Fall (Bauplatzverlagerung etc.) C jetzt sämtliche Bauanträge etc. stellen. A und B dürfen zunächst nicht auftauchen, obwohl sie überall als dreier Team bekannt sind. C gründet aus der Gbr i.G. eine Verwaltungs GmbH heraus mit dem Nachnamen von C, was so nicht abgesprochen war. Seit Beginn der Bauphase verhält C sich sehr zurück haltend. Jetzt ist die Bauphase fast abgeschlossen und C will von der Einigung (A 25%, B 25% und C 50%) nichts mehr wissen und bietet A und B einen 400€ Job an.

Gibt es bei Anstrebung einer Klage, die Möglichkeit den Betrieb der Anlage zunächst aufzuhalten. Unterlassung? einstweilige Verfügung?

schon mal Danke

P.S. der Sachverhalt wird auch noch mit einem Anwalt diskutiert, allerdings möchte ich mich vorher schon etwas informieren.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 21.11.08, 08:36    Titel: Einstweilige Verfügung Antworten mit Zitat

Die einschlägige Norm lautet wie folgt:

Zitat:
§ 935 ZPO:
Einstweilige Verfügung bezüglich Streitgegenstand

Einstweilige Verfügungen in Bezug auf den Streitgegenstand sind zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Rechts einer Partei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte.

Das scheint mir hier zutreffend.
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Palle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 21.11.08, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

könnte eine einstweilige Verfügung also den Betrieb der Anlage blockieren?
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