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Anfrage zu leer stehender Anlage
Sehr geehrter Kunde
seit dem x.x.2oo8 wird die genannte Anlage in unseren Unterlagen ohne Vertragspartner geführt.
In Ihrer Eigenschaft als Eigentümer bitten wir Sie deshalb, uns mitzuteilen, ob eine Vermietung erfolgt bzw. vorgesehen ist.
Ansonsten gehen wir davon aus, daß auch bei leer stehenden Mietobjekten Strom und eventuell Gas verbraucht wird.
Deshalb werden wir Sie als Eigentümer vorübergehend als Vertragspartner für die Anlage führen.
Zusatzinfo:
Die Wohnung gehört einem WE.
Frage:
Hat dieser Vorgang eine rechtliche Grundlage?
Von Interesse ist nur das Verhältnis WEG - Stromanbieter.
Wenn eine Wohnung leer steht, will der Stromversorger eine Zählermiete von mind. 5,- EUR monatlich - vom Eigentümer. Das haben die Stromlieferanten in ihren Satzungen stehen.
Der Eigentümer kann diese Forderung nur abwehren, indem er den Stromzähler abmontieren lässt. Bei Wiederanmeldung (z.B. bei Neuvermietung) muß dann wieder ein Zähler montiert werden, was dann über 100,- EUR kostet.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
......Von Interesse ist nur das Verhältnis WEG - Stromanbieter.
Sorry - das hatte ich zunächst übersehen. Die WEG hat mit dem Stromversorger nur insoweit zu tun, als der Zähler samt Stromverbrauch für den Allgemeinstrom (Treppenhauslicht usw.) von der WEG bezahlt wird.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Mir ist schleierhaft das der Stromanbieter sich an die WEG hält.
Wenn er wissen möchte, wer der Eigentümer/Nutzer des besagten Zählers ist, oK.
Ich, als Nchteigentümer werde nach deren Aussage "Eigentümer auf Zeit" und Vertragspartner. Toll, kann ich mir nicht vorstellen.
Kann ich mir auch nicht vorstellen.
Den Eigentümer kann der Stromversorger auch über das Grundbuchamt erfragen.
MfG
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