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Verfasst am: 24.11.08, 23:58 Titel: Strafanzeige, wenn Internetauktionshaus [Name geändert] nicht verschickt wird?
Hallo,
wenn jemand bei Internetauktionshaus [Name geändert] Geld kassiert und Ware nicht schickt, kann man dann Strafanzeige wegen Betrug stellen. Hat so etwas überhaupt einen Sinn? Wird da überhaupt etwas unternommen?
Strafanzeige wäre sogar Ratsam zu stellen. Einige Internetauktionen haben sogar eigene Beschäftigte die in solchen Fällen ermitteln und die Informationen an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.
Ich würde raten den Vorfall den Internetauktionshaus zu melden und Strafanzeige zu stellen.
MfG _________________ Für Rechtsschreibfehler haftet der Leser
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