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Verfasst am: 04.12.08, 17:39 Titel: Bei Impressum Zweitwohnsitz angeben?
Das Thema sagt es schon. Ist es nach § 5 TMG möglich, nicht den Erst- sondern den Zweitwohnsitz (man redet ja nur von Hauptwohnung und Nebenwohnung) anzugeben? Ich für meinen Teil wüsste nicht, warum nicht.
geht davon aus, daß eine (jede) Adresse, unter der man gemeldet ist, eine ladungsfähige Anschrift darstellt. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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