Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
habe da mal eine Frage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wenn ein Vertrag geschlossen wurde dann gelten die AGB die zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss gültig sind. Wenn jetzt aber der Verwender der AGB im Nachhinein diese Vertragsbedingungen ändern möchte, ich dieses aber nicht möchte, kann er den Vertrag kündigen?
Inwiefern ist dies eine Frage des internationalen Rechts?
Was das deutsche Recht angeht: Vertragsbestimmungen können nicht nachtraglich einseitig geändert werden. Ob ein einseitiger Wunsch zur Änderung von Vertragsbestimmungen zur Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses berechtigt, kommt auf die Art des Dauerschuldverhältnisses an. Bei der Wohnraummiete beispielsweise ist dies nicht der Fall, bei einem Leihvertrag auf unbestimmte Zeit hingegen schon.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.