Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Abmahn- und Prüfgebühren
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Abmahn- und Prüfgebühren

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 20.11.08, 01:09    Titel: Abmahn- und Prüfgebühren Antworten mit Zitat

Gute Nacht zusammen. Wenn jemand einen RA beantragt, z.B. einen Wettbewerber abzumahnen, falls der Abmahngrund berechtigt ist, muss der RA den Abmahngrund prüfen. Sind die Prüfgebühren in den vom Abgemahnten zu erstattenden Kosten enthalten?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Fleetmaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 21.11.08, 09:26    Titel: Re: Abmahn- und Prüfgebühren Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Sind die Prüfgebühren in den vom Abgemahnten zu erstattenden Kosten enthalten?


Guten Morgen,

also entweder ich steh auf dem Schlauch oder übersehe was. Aber ich versteh die Frage nicht ganz. Bei einer Abmahnung entsteht eine Geschäftsgebühr. Die umfasst die gesamte außergerichtliche Tätigkeit des RA. Ich wüsste auch gar nicht, was da sonst noch abgerechnet werden sollte.

Mal ganz ab davon, sollte der RA den Abmahnungsgrund auch prüfen, wenn er nicht berechtigt ist Winken damit die Sache nicht nach hinten losgeht.

Mit besten Grüßen aus dem verschneiten Hamburg
die Fleetmaus
_________________
Nothing for Ungood Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 21.11.08, 14:56    Titel: Re: Abmahn- und Prüfgebühren Antworten mit Zitat

Fleetmaus hat folgendes geschrieben::
Bei einer Abmahnung entsteht eine Geschäftsgebühr. Die umfasst die gesamte außergerichtliche Tätigkeit des RA.
Ich konnte dazu leider keine Stelle in der Anlage zum RVG finden. Kennst Du eine?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Fleetmaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 21.11.08, 16:07    Titel: Re: Abmahn- und Prüfgebühren Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Kennst Du eine?


Moin,

ich würde mich hierauf zurückziehen:
Zitat:
Vorbemerkung 2.4:
...
(3) Die Geschäftsgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der
Gestaltung eines Vertrags.


Laut Herrn Enders, "RVG für Anfänger" Rdnr. 466 beinhaltet das die folgenden Punkte:

    - Aufnahme von Informationen
    - die Erstellung und Versendung von Schriftsätzen an den Gegner oder einen Dritten
    - Besprechungen mit dem Gegner oder einem Dritten
    - die Einholung von Informationen
    - Besprechung mit Mandanten über das weitere Vorgehen
    - Studium von Unterlagen und Fachliteratur
    - das Entwerfen von Vergleichsvorschlägen, Vereinbarungen oder sonstigen Urkunden


(Hervorhebung durch mich)

Darunter subsumiere ich auch die Prüfung des Anspruches. Für den Fall, dass der Anwalt ein Gutachten erstellt hat, könnte eventuell auch noch eine Gutachtengebühr (Nr. 2103) entstanden sein. Ich weiss jetzt aber nicht, ob und wenn ja wie diese auf die Geschäftsgebühr anzurechnen wäre.

Meint,
die Fleetmaus
_________________
Nothing for Ungood Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 21.11.08, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Und das alles muss der Abgemahnte bezahlen? Geschockt
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Fleetmaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 21.11.08, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Und das alles muss der Abgemahnte bezahlen? Geschockt


Ja, im Falle einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ergibt sich das auch direkt aus dem Gesetzt:
Zitat:
§ 12 I Satz 2 UWG


(1) Die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten sollen den Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.


Beste Grüße
Fleetmaus
_________________
Nothing for Ungood Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Phönix3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 01:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

kurze Frage dazu:
Wenn ein RA unberechtigt abmahnt, was kann ihm im schlimmsten Falle passieren ?
Strafanzeige wegen Betrug ? Oder wegen falscher Verdächtigung ?
Zivilklage auf Unterlassung ?
Oder möglicherweise eine "Gegenabmahnung" künftig unberechtigte Abmahnungen zu unterlassen ?

Gruß Phönix
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 01:56    Titel: Antworten mit Zitat

Phönix3 hat folgendes geschrieben::
Wenn ein RA unberechtigt abmahnt, was kann ihm im schlimmsten Falle passieren ?
Strafanzeige wegen Betrug ? Oder wegen falscher Verdächtigung ?
Zivilklage auf Unterlassung ?
Oder möglicherweise eine "Gegenabmahnung" künftig unberechtigte Abmahnungen zu unterlassen ?
Das bestimmt nicht. Alles Andere halte ich für u.U. möglich.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Phönix3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 03:09    Titel: Antworten mit Zitat

Danke I-Night-User Sehr glücklich

Gruß P.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist nicht so einfach zu beantworten. Erst einmal müßten wir definieren, was hier unter "unberechtigt" verstanden werden soll. Nicht jede unberechtigte Abmahnung löst Gegenansprüche aus. Dazu müßte die Abmahnung schon für jeden ersichtlich völlig aus der Luft gegriffen sein. Im allgemeinen werden in diesem Fall auch keine Ansprüche gegen den Anwalt bestehen, sondern allenfalls gegen den Mandanten. Ansprüche gegen den Anwalt selbst könnten höchstens dann bestehen, wenn er den Mandanten erfunden hätte oder wenn sein angeblicher Mandant ihn überhaupt nicht beauftragt hätte.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Nicht jede unberechtigte Abmahnung löst Gegenansprüche aus. Dazu müßte die Abmahnung schon für jeden ersichtlich völlig aus der Luft gegriffen sein.
Das ist interessant! Ich glaube, irgendwo gelesen zu haben, dass man einen RA konsultieren sollte, bevor man eine Abmahnung schreibt, weil unberechtigte Abmahnungen schlechte Folgen haben können. Und aus Deiner Aussage entnehme ich nun, dass man immer eine Abmahnung nach Lust und Laune und ohne Risiko schreiben darf, wenn man nach vernünftiger (aber laienhafter) Überlegung meint, die Abmahnung sei berechtigt Geschockt.

Zitat:
Im allgemeinen werden in diesem Fall auch keine Ansprüche gegen den Anwalt bestehen, sondern allenfalls gegen den Mandanten. Ansprüche gegen den Anwalt selbst könnten höchstens dann bestehen, wenn er den Mandanten erfunden hätte oder wenn sein angeblicher Mandant ihn überhaupt nicht beauftragt hätte.
Aber der Mandant kann doch den RA in Regress nehmen, wenn ihm durch die vom RA geschriebene falsche abmahnung Schaden entsteht? (Nein, Mandant hat den RA nicht beauftragt, eine unberechtigte Abmahnung zu schreiben Winken )
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Ansprüche gegen den Anwalt selbst könnten höchstens dann bestehen, wenn er den Mandanten erfunden hätte oder wenn sein angeblicher Mandant ihn überhaupt nicht beauftragt hätte.

Nicht auch, wenn der Anwalt gewusst hat oder bei zumutbarer Sorgfalt hätte wissen können, dass die Abmahnung völlig aus der Luft gegriffen war (§ 830 Abs. 2 BGB)?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

I-User hat folgendes geschrieben::
Ich glaube, irgendwo gelesen zu haben, dass man einen RA konsultieren sollte, bevor man eine Abmahnung schreibt, weil unberechtigte Abmahnungen schlechte Folgen haben können.

Die negative Feststellungsklage, die allerdings angesichts des Prozessrisikos meist nicht erhoben wird.
I-User hat folgendes geschrieben::
immer eine Abmahnung nach Lust und Laune und ohne Risiko

Wo habe ich das geschrieben? Geschockt
I-User hat folgendes geschrieben::
Aber der Mandant kann doch den RA in Regress nehmen, wenn ihm durch die vom RA geschriebene falsche abmahnung Schaden entsteht?

Warum sollte ein Anwalt eine offenkundig unbegründete Abmahnung schreiben, ohne daß sein Mandant dies ausdrücklich wünscht?
Franz Königs hat folgendes geschrieben::
§ 830 Abs. 2 BGB

§ 830 II BGB ist keine Anspruchsnorm. Ich sehe da außerdem weder eine unerlaubte Handlung noch einen Schaden.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.