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LaVida FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.10.2005 Beiträge: 210
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Verfasst am: 20.11.08, 13:20 Titel: Wie herausfinden wer in der eigenen ETW wohnt? |
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Hallo,
weiß nicht, ob das Thema hier richtig ist, aber ich wusste nicht wohin damit
Angenommen jemand möchte eine vermietete Immobilie als Kapitalanlage kaufen.
Im Mietvertrag ist eine Mieterin eingetragen, die ca. 80 Jahre alt ist.
Der jetzige Eigentümer hat seit Jahren keinen persönlichen Kontakt zu der Mieterin.
Dem neuen Interessent ist zu Ohren gekommen, dass die alte Dame bereits verstorben ist.
Wie kann der potenzielle Interessent/ Käufer herausfinden, wer in der Wohnung tatsächlich wohnt?
Wie kann der potenzielle Interessent/ Käufer herausfinden, ob die Dame noch lebt oder bereits verstorben ist?
Der Interessent möchte natürlich nicht die Katze im Sack kaufen und möchte schon vorher wissen, wer in seiner zukünftigen Wohnung wohnt. |
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pragmatiker FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.07.2007 Beiträge: 1047
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Verfasst am: 20.11.08, 13:31 Titel: |
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mal klingeln gehen, mit den nachbarn sprechen ...  _________________ Ich freue mich über Eure ehrlichen Bewertungen (einfach auf den grünen Punkt unter meinem Benutzernamen klicken und los geht´s) |
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LaVida FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.10.2005 Beiträge: 210
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Verfasst am: 20.11.08, 13:45 Titel: |
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| pragmatiker hat folgendes geschrieben:: | mal klingeln gehen, mit den nachbarn sprechen ...  |
1. keiner aufgemacht
2. einen gefragt, wusste nicht
und was nun? |
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ak FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2004 Beiträge: 526
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Verfasst am: 20.11.08, 14:44 Titel: Nun ... |
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Salut
...
3. den jetzigen Eigentümer nach dem Vermieter fragen (+ ggf. Vollmacht geben lassen)
4. (ggf. mit Vollmacht) den Vermieter um Auskunft zum Mietvertrag bitten (Einsichtnahme) _________________ Adieu
| RM hat folgendes geschrieben:: | | Bis hierher kann man zustimmen... Danach wird die Argumentation aber etwas abenteuerlich... ... |
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MoniX Gast
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Verfasst am: 20.11.08, 14:56 Titel: |
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ähm..
3. Ist Vermieter nicht = Eigentümer in dem Fall ?
4. Bringt ja nichts, da der MV nichts darüber aussagt, wer die Wohnung wirklich nutzt |
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LaVida FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.10.2005 Beiträge: 210
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Verfasst am: 20.11.08, 17:20 Titel: Re: Nun ... |
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| ak hat folgendes geschrieben:: | Salut
...
3. den jetzigen Eigentümer nach dem Vermieter fragen (+ ggf. Vollmacht geben lassen)
4. (ggf. mit Vollmacht) den Vermieter um Auskunft zum Mietvertrag bitten (Einsichtnahme) |
siehe ANtwort von Mona.
Es bringt ja nichts. |
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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 20.11.08, 17:56 Titel: Re: Wie herausfinden wer in der eigenen ETW wohnt? |
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| LaVida hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
weiß nicht, ob das Thema hier richtig ist, aber ich wusste nicht wohin damit
Angenommen jemand möchte eine vermietete Immobilie als Kapitalanlage kaufen.
Im Mietvertrag ist eine Mieterin eingetragen, die ca. 80 Jahre alt ist.
Der jetzige Eigentümer hat seit Jahren keinen persönlichen Kontakt zu der Mieterin.
Dem neuen Interessent ist zu Ohren gekommen, dass die alte Dame bereits verstorben ist.
Wie kann der potenzielle Interessent/ Käufer herausfinden, wer in der Wohnung tatsächlich wohnt?
Wie kann der potenzielle Interessent/ Käufer herausfinden, ob die Dame noch lebt oder bereits verstorben ist?
Der Interessent möchte natürlich nicht die Katze im Sack kaufen und möchte schon vorher wissen, wer in seiner zukünftigen Wohnung wohnt. |
Man kann sich zeigen lassen wer die Miiete bezahlt, dass ist i.d.R der Mieter. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Zuletzt bearbeitet von Chess45 am 20.11.08, 20:03, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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ak FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2004 Beiträge: 526
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Verfasst am: 20.11.08, 17:58 Titel: Das seht ... |
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Salut
| Mona85 hat folgendes geschrieben:: | ähm..
3. Ist Vermieter nicht = Eigentümer in dem Fall ?
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...nun aber gerade nicht im Eingangsposting. Viele dieser Renditeure kegeln ihre Rechte an irgendwelche Verwalter ab und scheren sich nur noch insoweit um ihre Bude, daß sie den Eingang der Kaltmieterträgnisse ./. Verwalterhonorar überwachen.
| Mona85 hat folgendes geschrieben:: |
4. Bringt ja nichts, da der MV nichts darüber aussagt, wer die Wohnung wirklich nutzt |
Aus einem Mietvertrag geht aber hervor, ob der Mieter überhaupt berechtigt ist, die Nutzung abzutreten (Untervermietung). Im übrigen wird der Vermieter wohl wissen, woher der Mietzins kommt. Oder ist das so ein Objekt, worin diese sonderbaren SGB-Vollzugsgebilde den Zahlmeister machen?
Wenn der Eigner die Bude loswerden will, wird er eben auch die Frage beantworten müssen, an wen eine Mietvertragsänderung zu richten wäre. _________________ Adieu
| RM hat folgendes geschrieben:: | | Bis hierher kann man zustimmen... Danach wird die Argumentation aber etwas abenteuerlich... ... |
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Lucky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 20.11.08, 19:49 Titel: |
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Man kann sich auch beim Einwohnermeldeamt erkundigen.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 20.11.08, 20:01 Titel: |
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| Lucky hat folgendes geschrieben:: | Man kann sich auch beim Einwohnermeldeamt erkundigen.
MfG
Lucky |
Das hilft nur dann etwas, wenn die ETW nicht in einem Mehrfamilienhaus liegt.
Das Melderecht ermöglicht keine Unterscheidung der Stockwerke, d.h. wenn in y-Strasse 3 100 Menschen gemeldet sind, dann ist einer davon der Mieter und 99 andere nicht näher unterscheidbar..
Grüße
Ronny  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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Lucky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 20.11.08, 23:53 Titel: |
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| Ronny1958 hat folgendes geschrieben:: | | ..... Das Melderecht ermöglicht keine Unterscheidung der Stockwerke, ...... |
Richtig, aber es ermöglicht die Unterscheidung von Namen. Im Mietvertrag steht ja ein Name - und nur um diesen einen Namen geht es. Ist diese Dame noch im Haus gemeldet, oder nicht?
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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LaVida FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.10.2005 Beiträge: 210
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Verfasst am: 21.11.08, 13:34 Titel: Re: Wie herausfinden wer in der eigenen ETW wohnt? |
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| Chess45 hat folgendes geschrieben:: |
Man kann sich zeigen lassen wer die Miiete bezahlt, dass ist i.d.R der Mieter. |
wodurch ja immer noch nicht heraus geht, wer wirklich in der Wohnung wohnt.
z.B. Mieterin, die im Mietvertrag steht ist verstorben.
Sohn, Neffe, Cousin irgendwer hat die Wohnung klanglos übernommen.
Miete wird weiterhin eigenhändig eingezahlt, d.h. nicht per Abbuchung über ein Bankkonto, sondern am Schalter.
So, und nun sagt mir doch mal, wer in der Wohnung wohnt und ob der überhaupt berechtigt ist??? |
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LaVida FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.10.2005 Beiträge: 210
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Verfasst am: 21.11.08, 13:35 Titel: |
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| Lucky hat folgendes geschrieben:: | | Ronny1958 hat folgendes geschrieben:: | | ..... Das Melderecht ermöglicht keine Unterscheidung der Stockwerke, ...... |
Richtig, aber es ermöglicht die Unterscheidung von Namen. Im Mietvertrag steht ja ein Name - und nur um diesen einen Namen geht es. Ist diese Dame noch im Haus gemeldet, oder nicht?
MfG
Lucky |
Einige Leute sind gar nicht dort gemeldet wo sie aktuell wohnen, weil sie woanders noch gemeldet sind. |
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Lucky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 21.11.08, 17:45 Titel: |
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| hat folgendes geschrieben:: | | ..... Einige Leute sind gar nicht dort gemeldet wo sie aktuell wohnen, weil sie woanders noch gemeldet sind. |
Das kommt vor. Dann war die Anfrage beim Einwohnermeldeamt ein Schuß in den Ofen. Aber einen Versuch könnte es ja wert sein.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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ak FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2004 Beiträge: 526
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Verfasst am: 21.11.08, 17:57 Titel: Zuviel ... |
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Salut
...der Ehre ...
| LaVida hat folgendes geschrieben:: | ...
So, und nun sagt mir doch mal, wer in der Wohnung wohnt und ob der überhaupt berechtigt ist??? |
...für uns. Wir sind weder Hellseher für Mietvertragskonditionen noch Detekteimitarbeiter, die an der Wohnungstür herumlungern, bis sie jemanden herausgehen sehen, ihn bis zum Auto verfolgen, um eine Halteranfrage zu starten usw. Und für lau erst recht nicht.
Wenn der Veräußerer die Bude loswerden will, dann kann man ihn ja in die Pflicht nehmen, den Nutzernamen preiszugeben. Oder, den Tod des Mieters zu ermitteln und den Kaufvertrag mit der Klausel: "Wird unvermietet und geräumt übergeben" sowie einer Rücktrittsklausel mit saftigen Aufwandsentschädigungen verzieren.
Wenn dann in diesem Forum demnächst ein Veräußerer herumjammert, er wolle zwar verkaufen, wisse aber gar nicht, was in seiner Bude abgehe, dann sind wir ein Stück weiter
Eigentum verpflichtet nun mal. _________________ Adieu
| RM hat folgendes geschrieben:: | | Bis hierher kann man zustimmen... Danach wird die Argumentation aber etwas abenteuerlich... ... |
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