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ich musste leider in einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht meine Klage zurücknehmen. Dies geschah im 1. Verhandlungstermin. Der vorsitzende Richter hat mir geraten, meine Klage zurückzuziehen.
Nach kurzer Besprechung mit meinem Anwalt habe ich die Klage im Verhandlungstermin zurückgenommen. Nun meine Frage:
Ich und meine Gegnerin sind beide anwaltlich vertreten gewesen. Der Streitwert wurde auf 9.000 EUR festgesetzt. Wie hoch sind nun meine zu zahlenden gesamten Prozesskosten? Die im Internet vorhandenen Prozesskostenrechner berechnen leider nur die Kosten, wenn das Berufungsverfahren zu Ende geführt wird.
Vielleicht kann mir ja jemand sagen, wie teuer nun der Spaß für mich wird.
Das kann Ihnen auf Heller und Pfennig alles Ihr Anwalt sagen. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Aber wir kennen die relevanten Fakten doch gar nicht, z. B. welche Streitwerte maßgeblich sind, welche Gebühren auslösenden Tatbestände vorliegen, was vorgerichtlich an Kosten entstanden ist, was für Gerichtskosten angefallen sind.
Nicht einmal die Kostengrundentscheidungen beider instanzen wissen wir. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Prozesskostenrechner berechnen leider nur die Kosten, wenn das Berufungsverfahren zu Ende geführt wird.
Der Unterschied zum "normal" beendeten Berufungsverfahren ist lediglich eine durch Rücknahme der Klage verringerte Gerichtsgebühr von 3,0 auf 1,0, voraussgesetzt es handelt sich um eine Familiensache, Gerichtskostenverzeichnis Nr. 1322.
Beim Anwalt ist sowohl die 1,6 Verfahrensgebühr wie auch die 1,2 Terminsgebühr angefallen. _________________ Gruß
Peter H.
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