Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Parken an der Schule
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Parken an der Schule

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Makeeba
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 21:15    Titel: Parken an der Schule Antworten mit Zitat

Hallo,

schon seit längerer Zeit ärgere ich mich an einer Sache die ich einfach absolut nicht in Ordnung finde. Leider bin ich was Rechtsfragen angeht absoluter Laie und freue mich daher das hier anscheinend eine Möglichkeit geboten wird auch ohne Rennerei zu einem Anwalt eine qualifizierte Aussage zu bekommen.
Es geht um folgendes: Ich bin 19 Jahre und stecke derzeit in der Berufsausbildung. Im Rahmen der Ausbildung muss ich zwei Mal die Woche zur Berufsschule (Handelsschule) in Bremerhaven. Ich komme aus einem Dorf ca. 15 Kilometer von Bremerhaven entfernt und somit trete ich die Fahrt dorthin immer mit dem Auto an.
Das man als (Berufs) –Schüler eigentlich ständig knapp bei Kasse ist und die Nebenkosten für ein Auto (das ich übrigens auch für die Fahrt zur noch weiteren entfernten Arbeitsstelle benötige) fast schon ins unbezahlbare gehen muss ich wohl nicht erwähnen.

In Bremerhaven besitzt jede Schule (Gewerbliche Lehranstalten, Gymnasien etc.) einen eigens für die Schüler bereitgestellten Parkplatz. Dort können Schüler kostenlos ihre Fahrzeuge während der Schulzeit parken.
An unserer Schule jedoch ist das nicht der Fall: Es gibt zwar einen Parkplatz, allerdings ist dieser kostenpflichtig. Für einen Schulvormittag bezahle ich somit 4,50 € alleine fürs Parken. Es gibt keinerlei Alternativen.
Ich habe ja keine Wahl, also fühle ich mich Tag für Tag aufs neue abgezockt. Den Lehrern hingegen wird ein großzügiger, kostenfreier Parkplatz spendiert der für Schüler allerdings Tabu ist (sein soll).

Meine Frage nun: Ist das so überhaupt rechtens oder kann man sich dagegen irgendwie zur Wehr setzen? Der „Lehrer“ –Parkplatz gehört ja eigentlich der Stadt und nicht den Lehrern? Als Schüler der ebenfalls zu dieser Schule gehört dürfte mir ein parken dort also doch eigentlich nicht verwehrt werden?
Ist es überhaupt möglich das Schülern keine Parkplätze (mit halbwegs humanen Preisen) zur Verfügung gestellt wird? Andere Schulen haben dies ja auch (Mir schweben da so Sachen wie das AGG im Kopf rum…).
Wie ist hier also die Rechtslage?

Bin eigentlich nicht der Typ der rumjammert, aber es geht sehr vielen wirklich arg ins Geld...

Bin sehr gespannt auf die Antworten!
Vielen Dank.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 21:28    Titel: Re: Parken an der Schule Antworten mit Zitat

Makeeba hat folgendes geschrieben::
Der „Lehrer“ –Parkplatz gehört ja eigentlich der Stadt und nicht den Lehrern?

Das nicht, aber die Stadt darf ihn der Schule zur Verfügung stellen und die darf entscheiden, dass das ein Lehrerparkplatz ist.
Makeeba hat folgendes geschrieben::
Als Schüler der ebenfalls zu dieser Schule gehört dürfte mir ein parken dort also doch eigentlich nicht verwehrt werden?

Und weil du "zur Schule gehörst", darfst du auch Lehrerzimmer und -toiletten benutzen?
Makeeba hat folgendes geschrieben::
Ist es überhaupt möglich das Schülern keine Parkplätze (mit halbwegs humanen Preisen) zur Verfügung gestellt wird?

Mir ist keine "Parkplatzbereitstellungspflicht" bekannt. Bei uns gab es zwar auch eine Möglichkeit zu parken, die war aber für die drei nutzenden Schulen unterdimensioniert. Kam man zu spät, hatte man halt Pech.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 21:28    Titel: Re: Parken an der Schule Antworten mit Zitat

Hi,

ich kann den Ärger über die Kosten ja verstehen, aber jetzt mal ganz ehrlich. Du meinst nicht wirklich, auch als Laie, dass Schüler hier Ansprüche auf Parkplätze an Schulen haben, oder ?

Also:

Zitat:
Meine Frage nun: Ist das so überhaupt rechtens oder kann man sich dagegen irgendwie zur Wehr setzen? Der „Lehrer“ –Parkplatz gehört ja eigentlich der Stadt und nicht den Lehrern?


Richtig. Deshalb kann die Stadt ja auch bestimmen, wer darauf parken darf und wer nicht.
Zitat:

Als Schüler der ebenfalls zu dieser Schule gehört dürfte mir ein parken dort also doch eigentlich nicht verwehrt werden?


Es gibt nur leider kein Gesetz, dass sagt, dass jemand, der zur Schule gehört, dort auch parken darf. Das steht ganz im Belieben der Schule selbst, wen sie dort parken lässt und wen nicht.

Zitat:
Ist es überhaupt möglich das Schülern keine Parkplätze (mit halbwegs humanen Preisen) zur Verfügung gestellt wird?


Nun, da es im Deutschen Recht keine Regel gibt, die umgekehrt besagt, dass Schülern Parkplätze zur Verfügung gestellt werden müssen, ist das möglcih.

Zitat:
Andere Schulen haben dies ja auch (Mir schweben da so Sachen wie das AGG im Kopf rum…).


Hier wäre nun ausnahmsweise mal nicht das AGG, sondern direkt Art. 3 GG einschlägig, da die Schule ja eine Behörde ist. Aber es steht schon im Ermessen der Schule (bzw. der Stadt) selbst, wem sie die an den Schulen vorhandenen Parkplätze zur Verfügung stellt. Etwas anderes wäre es sicherlich, wenn es an Deiner Schule Parkplätze für Schüler gebe, aber einige Schüler darauf parken dürften, andere nicht. Das ist hier aber nicht der Fall.

Gruß
Dea
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Makeeba
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Und weil du "zur Schule gehörst", darfst du auch Lehrerzimmer und -toiletten benutzen?


Das natürlich nicht.
Was aber die Toiletten angeht muss ich zumindest sagen, dass hier den Schülern ja auch welche zur Verfügung gestellt werden für die man keine Nutzungsgebühr zahlen muss Winken

Zitat:
ich kann den Ärger über die Kosten ja verstehen, aber jetzt mal ganz ehrlich. Du meinst nicht wirklich, auch als Laie, dass Schüler hier Ansprüche auf Parkplätze an Schulen haben, oder ?


Ich "meinte" das nicht. Ich hatte sowas vielleicht gehofft, habe wie gesagt keine Ahnung wie die Rechtsgrundlage in der Situation aussieht und konnte mir nicht vorstellen, dass andere Schulen ihren Schülern riesige Parkplätze aus purer Freundlichkeit kostenfrei zur Verfügung stellen.



Zitat:
Hier wäre nun ausnahmsweise mal nicht das AGG, sondern direkt Art. 3 GG einschlägig, da die Schule ja eine Behörde ist. Aber es steht schon im Ermessen der Schule (bzw. der Stadt) selbst, wem sie die an den Schulen vorhandenen Parkplätze zur Verfügung stellt. Etwas anderes wäre es sicherlich, wenn es an Deiner Schule Parkplätze für Schüler gebe, aber einige Schüler darauf parken dürften, andere nicht. Das ist hier aber nicht der Fall


Jetzt wo ich es gesagt bekomm, leuchtet es mir ein.

Vielen Dank an beide für die schnellen Antworten!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 21:56    Titel: Re: Parken an der Schule Antworten mit Zitat

Makeeba hat folgendes geschrieben::
ist dieser kostenpflichtig. Für einen Schulvormittag bezahle ich somit 4,50 € alleine fürs Parken. Es gibt keinerlei Alternativen.
Ich habe ja keine Wahl,


Ein 10er-Ticket für den Bus kostet 16 Euro, also 2 Fahrten 3,20. Man stellt eben das Auto am Stadtrand dort ab wo es nichts kostet und fährt mit dem Bus weiter, spart auch noch etwas Benzin.

Man könnte auch an einem Parkplatz am Stadtrat ein altes Fahrrad plazieren, gibt es bei Fundsachenversteigerungen oft sehr preiswert, und eben weil es alt ist klaut das auch keiner.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Makeeba
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 22:25    Titel: Re: Parken an der Schule Antworten mit Zitat

FM hat folgendes geschrieben::
Makeeba hat folgendes geschrieben::
ist dieser kostenpflichtig. Für einen Schulvormittag bezahle ich somit 4,50 € alleine fürs Parken. Es gibt keinerlei Alternativen.
Ich habe ja keine Wahl,


Ein 10er-Ticket für den Bus kostet 16 Euro, also 2 Fahrten 3,20. Man stellt eben das Auto am Stadtrand dort ab wo es nichts kostet und fährt mit dem Bus weiter, spart auch noch etwas Benzin.

Man könnte auch an einem Parkplatz am Stadtrat ein altes Fahrrad plazieren, gibt es bei Fundsachenversteigerungen oft sehr preiswert, und eben weil es alt ist klaut das auch keiner.


Eine gute Möglichkeit und natürlich auch eine kostengünstigere Alternative die ich sicherlich nicht anstreiten möchte.

Mich beschleicht das Gefühl einer kleinen "Unmut" gegen meine Frage. Möchte deswegen nur mal kurz klarstellen: Es ging mir nicht dadrum um jeden erdenklichen Preis Geld zu sparen oder einen Rechtsstreit mit meiner Schule/Stadt zu beginnen. Das hätte ich dann schon vor zwei Jahren gemacht Winken
Es hatte mich und einige andere Schüler einfach interessiert wie an dieser Stelle die Rechtsgrundlage aussieht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
larissaberger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.12.2007
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 01:08    Titel: Re: Parken an der Schule Antworten mit Zitat

FM hat folgendes geschrieben::


Man könnte auch an einem Parkplatz am Stadtrat ein altes Fahrrad plazieren, gibt es bei Fundsachenversteigerungen oft sehr preiswert, und eben weil es alt ist klaut das auch keiner.



Man kann sehr vieles. So könnte man auch mit den Rollschuhen zur Schule fahren (kostet garkein Geld), weil man sie in der Schultasche verstauen kann oder mit dem Helikopter zur Schule fliegen, weil er keinen Parkplatz braucht.
Hier geht es nicht um irgendein altes Fahrrad, sondern darum das dem Schüler kein Parkplatz zur Verfügung gestellt wird. Es ist sicherlich auch ein Zeitproblem. Ich käme nicht im Traum auf die Idee mit der Bahn zur Schule zu fahren, denn da brauche ich 50 Minuten anstatt 15 Minuten mit dem Auto.
Ich würde einfach mal auf dem Lehrerparkplatz parken und einen Tag abwarten was passiert. Falls niemand etwas merkt, einfach jedes mal so machen. Wäre ja sowieso eine Ausnahme, da du Berufsschüler bist und somit die Schule nicht täglich besuchst!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 06:28    Titel: Re: Parken an der Schule Antworten mit Zitat

Makeeba hat folgendes geschrieben::
...
Mich beschleicht das Gefühl einer kleinen "Unmut" gegen meine Frage. Möchte deswegen nur mal kurz klarstellen: Es ging mir nicht dadrum um jeden erdenklichen Preis Geld zu sparen oder einen Rechtsstreit mit meiner Schule/Stadt zu beginnen. Das hätte ich dann schon vor zwei Jahren gemacht Winken
Es hatte mich und einige andere Schüler einfach interessiert wie an dieser Stelle die Rechtsgrundlage aussieht.

Hallo Makeeba,

das Gefühl einer kleinen "Unmut" ist sicher vorhanden. Aber es gibt eben (oder eben zum Glück) nicht für jede Kleinigkeit ein Gesetz. Wenn Parkplatze knapp sind, dann müssen diese bewirtschaftet werden. Dies nennt man Parkraumbewirtschaftung. Im übrigen gibt es Unterschiede zwischen einem Schüler und einem Lehrer.

larissaberger hat folgendes geschrieben::
Ich würde einfach mal auf dem Lehrerparkplatz parken und einen Tag abwarten was passiert. Falls niemand etwas merkt, einfach jedes mal so machen. Wäre ja sowieso eine Ausnahme, da du Berufsschüler bist und somit die Schule nicht täglich besuchst!

Bei solchen Vorschlägen sollten Sie dem TE auch gleich Ihre Kontonummer nennen und ihm eine Abbuchungsgenehmigung erteilen. Dann kann er nämlich die Abschleppkosten gleich selbst von Ihrem Konto abbuchen. Winken

Liebe Grüße

Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kerstin2006
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.09.2006
Beiträge: 195

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 00:56    Titel: Re: Parken an der Schule Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Im übrigen gibt es Unterschiede zwischen einem Schüler und einem Lehrer.


Klaus


Das ist klar aber wie sehen die in diesem Fall genau aus?

Ist es nicht so dass der Schüler einer Schulpflicht unterliegt und somit in der Schule erscheinen muss? Diese Pflicht hat der Lehrer nicht, er darf zur Schule gehen um seinen Beruf auszuüben.
_________________
Gruß Kerstin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 06:25    Titel: Re: Parken an der Schule Antworten mit Zitat

Kerstin2006 hat folgendes geschrieben::
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Im übrigen gibt es Unterschiede zwischen einem Schüler und einem Lehrer.


Klaus


Das ist klar aber wie sehen die in diesem Fall genau aus?

Ist es nicht so dass der Schüler einer Schulpflicht unterliegt und somit in der Schule erscheinen muss?

Das schon, aber wäre die Schule deshalb verpflichtet, einen Heliport bereitzustellen, wenn ein Schüler gerne aus der Luft anreist?
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
d-harry
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 13:07    Titel: Re: Parken an der Schule Antworten mit Zitat

[quote="larissaberger"]
FM hat folgendes geschrieben::


Es ist sicherlich auch ein Zeitproblem. Ich käme nicht im Traum auf die Idee mit der Bahn zur Schule zu fahren, denn da brauche ich 50 Minuten anstatt 15 Minuten mit dem Auto.


Willkommen in der Realität.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.