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Alterteilerwohnhaus

 
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MM2803
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.11.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 20.11.08, 19:23    Titel: Alterteilerwohnhaus Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

wir haben einen Antrag für einen Bau auf Alterteiler beantragt. Nun sollen wir laut der Stadt/Bauamt folgende Erklärung unterschreiben die ich nicht verstehe!

"Die jeweiligen Eigentümer erklären für sich und ihre Rechtsnachfolger , dass das auf dem Grundstück XXXX - Gemarkung XXXX, Flur XX, Flurstücke ZZ und YY - errichtete Altenteilerwohnhaus dem späteren Generaionswechsel auf der Hofstelle XXXX - Gemerkung XXXX, Flurstücke ZZ und YY - zur Verfügung steht"

Stadt/Bauamt sagt, dass diese Erklärung bedeuten würde das es nicht möglich sei ein zweites Mal einen Altenteiler zu beantragen! Es sei jedoch kein Problem das neue Altenteilerwohnhaus zu verkaufen falls bspw. ein Geldproblem entstehen sollte o.a.!
Ich kann jedoch die mündliche Aussage nicht wirklich im geschriebenen Text wieder finden!

Könnte mir jemand schnellstmöglich helfen was genau der schriftliche Text bedeutet? ZZ steht für derzeitiges vorhandenes Wohnhaus auf dem Flurstück; YY nur Altenteilerwohnhaus welches erstellt werden soll.

Vielen Dank
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