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Registeranmeldung nur notariell?

 
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Volker Kles
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 20.11.08, 19:36    Titel: Registeranmeldung nur notariell? Antworten mit Zitat

Hallo,

muß die Anmeldung eines Vereins zur Eintragung in das Vereinsregister notariell erfolgen, oder kann man das auch selbst machen und wenn ja wie?
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Gruß
V.K.
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 20.11.08, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Die Unterschrift der Anmeldenden unter der Anmeldung muss beglaubigt werden. Hierfür gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Möglichkeiten, ein Notar geht aber immer.
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Volker Kles
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 20.11.08, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, habe es inzwischen selbst recherchiert:
§ 59 BGB: 7 Unterschriften (unbeglaubigt)
§ 77 BGB: Unterschrift des anmeldenden Vorstandes (öfftl. beglaubigt)
§ 129 BGB: öfftl. Beglaubigung (notariell)
a b e r:
Für Unterschriftsbeglaubigungen sind in einigen Bundesländern nach Landesrecht auch weitere Personen bestellt, z.B. die Ortsgerichtsvorsteher in Hessen und die Ratsschreiber in Baden-Württemberg sowie Ortsbürgermeister und Gemeindeverwaltungen in Rheinland-Pfalz.
Hier in Hessen gilt z.B. § 13 Ortsgerichtsgesetz:
"Der Ortsgerichtsvorsteher ist zuständig, Unterschriften öffentlich zu beglaubigen".
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Gruß
V.K.
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