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Verfasst am: 20.11.08, 19:36 Titel: Registeranmeldung nur notariell?
Hallo,
muß die Anmeldung eines Vereins zur Eintragung in das Vereinsregister notariell erfolgen, oder kann man das auch selbst machen und wenn ja wie? _________________ Gruß
V.K.
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Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
Die Unterschrift der Anmeldenden unter der Anmeldung muss beglaubigt werden. Hierfür gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Möglichkeiten, ein Notar geht aber immer.
Danke, habe es inzwischen selbst recherchiert:
§ 59 BGB: 7 Unterschriften (unbeglaubigt)
§ 77 BGB: Unterschrift des anmeldenden Vorstandes (öfftl. beglaubigt)
§ 129 BGB: öfftl. Beglaubigung (notariell)
a b e r:
Für Unterschriftsbeglaubigungen sind in einigen Bundesländern nach Landesrecht auch weitere Personen bestellt, z.B. die Ortsgerichtsvorsteher in Hessen und die Ratsschreiber in Baden-Württemberg sowie Ortsbürgermeister und Gemeindeverwaltungen in Rheinland-Pfalz.
Hier in Hessen gilt z.B. § 13 Ortsgerichtsgesetz:
"Der Ortsgerichtsvorsteher ist zuständig, Unterschriften öffentlich zu beglaubigen". _________________ Gruß
V.K.
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Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
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