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Verfasst am: 21.11.08, 02:15 Titel: probleme mit einfuhr von heiratsgut
Nehmen wir mal folgendes an:
Ehepartner A schickt aus einem Nicht-EU-Land Heiratsgut an Ehepartner B in Deutschland. Ehepartner A bezahlt und es wird von seiten des Transportunternehmens bestätigt, dass die Kosten vollständig bis zur Adresse von Ehepartner B gedeckt sind.
Ehepartner B bekommt einen Anruf vom Partnerunternehmen in Deutschland -> die Ware muss verzollt werden pro Stunde fallen 130 Euro Zollinspektion an - es muss noch als Umzugsgut deklariert werden - Ehepartner B kennt den Unterschied Umzugsgut Heiratsgut nicht und lässt Sachbearbeiter von Partnernunternehmen alles in die Wege leiten.
Am nächsten Tag erfährt er, dass das Zollamt neu eingepackte Sachen verzollen will - - alle Kisten zu öffnen wird 6 Stunden dauern... aber es handelt sich doch um Heiratsgut? -> also Einwohnermeldebescheinigung und beglaubigte Kopie ans Zollamt.
Rechnung vom Partnerunternehmen wird zugestellt mit dem Hinweis erst bei Überweisung des Geldes wird die Ware ausgeliefert. Dabei sollte die Ware schon vor einer Woche angekommen sein.
In der Rechnung Zollbegutachtung pro Kilo abgrechnet... Versteuerung (? - warum)... Weiterleitung (vereinbart im EU Ausland war aber bis vor die Haustür ist bezahlt)...
zudem... die als Heiratsgut im Sinne des Zollrechts gelten und als solche unter Zollbefreiung in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden, sowohl von der Einfuhrumsatzsteuer als auch von den besonderen Verbrauchsteuern befreit (§ 1 Abs. 1 EUStBV, § 1 Abs. 1 Nr. 1 EVerbrStBV).
Ist es gerechtfertigt, dass pro Kilo die ganze Sendung begutachtet wird? Eine Liste mit Angabe über den Inhalt jeder einzelnen Kiste war mit dabei... haetten ein paar Stichproben nicht ausgereicht?
Wie sieht hier die Rechtlage aus? Gab es schon ähnliche Fälle? Kann die Ware zurueckgehalten werden wenn man der Rechnung widersprechen will?
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