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Luigi08 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.10.2007 Beiträge: 137
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Verfasst am: 21.11.08, 12:51 Titel: Kann ein Eigentümer auf Wasseruhren pochen ? |
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Angenommen der Wasserverbrauch wird pro Kopf in einer WE-Gemeinschaft umgelegt.
Ein Eigentümer findet diese Abrechnung aber ungerecht, kann er dann auf eigene Kosten eine Wasseruhr in der Wohnung installieren lassen um dann nur den tatsächlich verbrauchten Wert zu zahlen.
Den Rest würden dann die anderen Eigentümer wie gewünscht pro Kopf aufteilen. |
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hws FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.07.2007 Beiträge: 2038 Wohnort: Unna
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Verfasst am: 21.11.08, 13:11 Titel: Re: Kann ein Eigentümer auf Wasseruhren pochen ? |
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| Luigi08 hat folgendes geschrieben:: | | .. , kann er dann auf eigene Kosten eine Wasseruhr in der Wohnung installieren lassen | Wenn das auf der nächsten WE-Versammlung rechtskräftig beschlossen wird - dann schon.
hws |
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@migo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 21.11.08, 17:43 Titel: |
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| Zitat: | Wenn das auf der nächsten WE-Versammlung rechtskräftig beschlossen wird - dann schon.
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Es müssen entweder alle eine Uhr eingebaut haben oder keiner. Selbst wenn dieser eine Eigentümer sich eine einbauen läßt, wird nicht danach abegerechnet. |
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Lucky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 21.11.08, 18:20 Titel: Re: Kann ein Eigentümer auf Wasseruhren pochen ? |
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| Luigi08 hat folgendes geschrieben:: | Angenommen der Wasserverbrauch wird pro Kopf in einer WE-Gemeinschaft umgelegt.
Ein Eigentümer findet diese Abrechnung aber ungerecht, kann er dann auf eigene Kosten eine Wasseruhr .......... |
Die Welt ist nicht gerecht. Auch die Abrechnung der Wasserkosten ist nicht gerecht. Aber die Abrechnung nach Personenanzahlt ist zumindest gerechter, als die Abrechnung nach MEA (Miteigentumsanteilen), was ja auch weit verbreitet ist, weil es für den Verwalter einfacher ist.
Die Abrechnung nach erfasstem Verbrauch (Wasseruhren) ist zwar gerecht, aber teuer. Es geht nicht nur um den Einbau der Wasseruhren. Diese müssen nach Ablauf der Eichfrist (d.h. alle 6 Jahre) erneuert werden. Vor allem aber entstehen jedes Jahr hohe Zusatzkosten durch die Verbrauchserfassung (Ablesen der Wasseruhren) und den einzelnen Abrechnungen - für jede Wohnung extra.
Einzelne Eigentümer können mit der exakten Abrechnung ca. 5,- € gegenüber der pauschalen Abrechnung sparen - allerdings zahlt jeder Eigentümer ca. 80,- € mehr für diese exakte Abrechnung. Worin liegt denn da der Sinn?
Der m³ Wasser (das sind 1.000 Liter) kostet ca. 2,- €. Der Liter also 0,2 Cent. Lohnt es sich wirklich, sich über eine ungenaue, aber für alle kostengünstigste Abrechnung aufzuregen?
Wasser sparen macht übrigens m.E. wenig Sinn. Die Kosten der Wasserversorger sind im Wesentlichen Fixkosten, d.h. die Kosten bleiben gleich. Diese Kosten sind auf einen gewissen Wasserbrauch kalkuliert. Wird jetzt durch wassersparende Bürger z.B. 10 % weniger Wasser verkauft, so steigt der Wasserpreis um 10 %. Wird im nächsten Jahr noch mehr Wasser gespart, z.B. 15 % - dann muß der Wasserpreis wiederum um 15 % steigen, denn die Fixkosten des Wasserlieferanten werden auf immer weniger cbm verteilt. Aus Kostengründen ist Wassersparen also m.E. Schwachsinn. Aus Umweltgründen ist wassersparen (in Deutschland) nicht erforderlich, denn Deutschland liegt auf riesigen, unerschöpflichen Grundwasserseen.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 21.11.08, 19:10 Titel: |
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In den meisten Fallen reicht auch eine Wasseruhr nicht aus, da wird es noch teurer. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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Edelmieter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.05.2005 Beiträge: 800 Wohnort: OLG Hamm ist zuständig
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Verfasst am: 21.11.08, 19:16 Titel: Re: Kann ein Eigentümer auf Wasseruhren pochen ? |
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| Luigi08 hat folgendes geschrieben:: | | Ein Eigentümer findet diese Abrechnung aber ungerecht, kann er dann auf eigene Kosten eine Wasseruhr in der Wohnung installieren lassen um dann nur den tatsächlich verbrauchten Wert zu zahlen. | Wenn ein Eigentümer die Abrechung nach Personenzahl ungerecht findet, hätte er den Beschluss vor Gericht anfechten müssen. Denn ein solcher Beschluss lässt sich nicht mit einer ordnungsgemäßen Verwaltung vereinbaren. Er kann auch, soweit gemeinschaftliches Eigentum nicht betroffen ist, Wasseruhren einbauen. Abgerechnet wird aber nach dem gültigen Verteilungsschlüssel.
Aber im Prinzip wurde diese Frage doch schon ausführlich beantwortet:
http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=126853&highlight=personenzahl |
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emi 10 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.07.2008 Beiträge: 199
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Verfasst am: 21.11.08, 22:44 Titel: |
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Anmerkend zu Lucky`s Ausführungen sei noch erwähnt, daß die Abwasserkanäle darunter leiden bzw. Schaden nehmen.
Es hat sich herausgestellt, da wo Wasser eingespart wurde, die Kanäle nicht richtig durchspült wurden.
Die Ablagerungen härten aus und und mit der Zeit waren die Rohre dicht.
Bei der "Reinigung " der Rohre traten entweder Risse auf oder wurden gleich zerstört, weil die Haftung der Ablagerung mit dem Rohr zu groß war.
Folge: Wir reissen mal die Straße auf. kostet ja nicht`s , aber ich zahle 2 € im Jahe weniger als mein ME. Toll  |
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Luigi08 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.10.2007 Beiträge: 137
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Verfasst am: 22.11.08, 06:49 Titel: |
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| aber wenn man vorher 200 Euro Kosten hatte und danach 870 Euro im Jahr, dann ist das ein Unterschied |
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Lucky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 22.11.08, 09:55 Titel: |
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| Luigi08 hat folgendes geschrieben:: | | aber wenn man vorher 200 Euro Kosten hatte und danach 870 Euro im Jahr, ..... |
870,- EUR für was? Für Wasser? Das kann nicht sein.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 22.11.08, 10:10 Titel: |
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| Luigi08 hat folgendes geschrieben:: | | aber wenn man vorher 200 Euro Kosten hatte und danach 870 Euro im Jahr, dann ist das ein Unterschied |
Wieviel qm? _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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Luigi08 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.10.2007 Beiträge: 137
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Verfasst am: 22.11.08, 11:52 Titel: |
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10 Personen im Haus
Entwässerung für 3 Personen 470 Euro
Niederschlagswasser 80 Euro
Wasser 480 Euro
Sind im Jahr sogar 1030 Euro Wasser.
Alles wurde umgelegt von qm² auf pro Kopf |
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 22.11.08, 12:25 Titel: |
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für 10 personen würde ich mal einen maximalen verbrauch 300 m/3 rechnen.
wenn man 6€ rechnet ( incl. abwasser) käme man auf maximal 700 € im jahr. mich interessieren mal die Preise bei dir für Frisch/abwasser
| Zitat: | | Seit Mai 2007 ist aufgrund einer Studie bekannt, dass die Kosten für Trink- und Abwasser in Nordrhein-Westfalen besonders teuer sind. Diese Tatsache bestätigt jetzt auch das Düsseldorfer Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik. Für Trinkwasser beliefen sich die Kosten im Landesdurchschnitt pro Kubikmeter auf 1,59 Euro brutto; für Abwasser waren durchschnittlich 2,39 Euro zu entrichten. |
_________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
81:2/ -4K |
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Luigi08 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.10.2007 Beiträge: 137
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Verfasst am: 22.11.08, 13:56 Titel: |
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Wasser kostet 1,88 Euro pro m³
Die Gesamthöhe für 10 Personen wurde mit 1600 Brutto festgelegt
Der Wassergrundpreis liegt bei
bis zu 5 m³/h Qn 2,5 170,69 Euro
bis zu 10 m³/h Qn 6 189,07 Euro
bis zu 20 m³/h Qn 10 315,12 Euro
Niederschlagswasser mit 600 Euro und Entwässerung mit 1550 Euro
Also insgesamt für 10 Personen 3750 Euro Wasserkosten |
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 22.11.08, 14:03 Titel: |
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Niederschlagswasser pro Kopf berechnen geht m.e. garnicht. Das ist ja wohl vom gebäude abhängig und nicht vom pro kopf verbrauch.
gleiches gilt m.e. auch für den Grundpreis, da dieser auch verbrauchsunabhängig ist. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
81:2/ -4K |
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@migo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 22.11.08, 17:54 Titel: |
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| Luigi08 hat folgendes geschrieben:: | Wasser kostet 1,88 Euro pro m³
Die Gesamthöhe für 10 Personen wurde mit 1600 Brutto festgelegt
Der Wassergrundpreis liegt bei
bis zu 5 m³/h Qn 2,5 170,69 Euro
bis zu 10 m³/h Qn 6 189,07 Euro
bis zu 20 m³/h Qn 10 315,12 Euro
Niederschlagswasser mit 600 Euro und Entwässerung mit 1550 Euro
Also insgesamt für 10 Personen 3750 Euro Wasserkosten |
Also entweder stimmt die Abrechnung nicht oder man hat die Abrechnung nicht verstanden.
Beim Wasserbezug gibt es keinen Mengenrabatt (wie beim Strom). Wenn das Haus im Jahr 1000 m³ Frischwasser verbraucht, werden auch 1000 m³ Abwasser produziert und mit jeweils 100 m³/Nase und Jahr weiter berechnet.
bis zu 5 m³/h Qn 2,5 170,69 Euro
bis zu 10 m³/h Qn 6 189,07 Euro
bis zu 20 m³/h Qn 10 315,12 Euro
Was soll die Bezeichnung "Qn 2,5 " bzw. 6 und 10 bedeuten. "Qn 2,5 m³/h" steht auf der Wasseruhr und bedeutet nicht anderes als der Nenndurchfluss, bei der die Wasseruhr geprüft wurde/wird. |
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