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Verkehrsteilnehmer A, der von der Arbeit nach Hause fährt, wird von einem Verkehrsteilnehmer B an einer Kreuzung übersehen und es kommt zu einem Unfall, in dem A verletzt wird. B ist schuld, gibt es zu und seine Versicherung zahlt den Schaden und Schm.Geld Vorschuß.
Die BG des A(da Arbeits-Wege-Umfall) übernimmt die OP und Heilungskosten.
Erstes Rentengutachten wurde von der BG angefordert und die Rente wurde bereits gezahlt(befristet)
Nun wären noch die SE bzw Schm.Geld Anprüche gg die Versicherung des B zu stellen.
Jetzt nun die Frage:
1. Ein zweites Gutachten sollte gemacht werden, um Langzeitschäden festzustellen. Wie kommt A an dieses ran?
2. Wer zahlt das Gutachten?
3.Gutachter durch A frei wählbar?
4. Gibt es etwas, was A beachten soll, um nicht von der Versicherung über den Tisch gezogen zu werden?
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