Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Dienstunfähigkeit wegen langer Krankheit
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Dienstunfähigkeit wegen langer Krankheit

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
gluexxhexe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.11.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.11.08, 16:16    Titel: Dienstunfähigkeit wegen langer Krankheit Antworten mit Zitat

Ein Fall aus Nds. Bin 40, Beamtin auf Lebenszeit und seit mehreren Monaten arbeitsunfähig. Nun droht ein Dienstunfähigkeitsverfahren wegen langer Krankheit. Eine dauernde Dienstunfähigkeit liegt bei mir nicht vor. Bin u. a. schwer nierenkrank und stehe auf der Warteliste für Spenderorgane. Nach der Transplantation und entsprechender Reha gehe ich von einer Dienstfähigkeit aus, mein behandelnder Arzt sieht das ebenso. Ich halte die Kriterien für eine Dienstunfähigkeit - sinngemäß wenn eine Besserung innerhalb der nächsten 6 Monate nicht zu erwarten ist - nicht erfüllt, da ich jederzeit mit einem Organangebot rechnen kann. Ich habe Angst vor Dienstunfähigkeit und dem Vorruhestand.
Hat jemand Erfahrung mit dieser speziellen Thematik bzw. wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank und Gruß
die Gluexxhexe
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Juridic
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

tja,

kein einfacher Fall. Aber die Prognose trifft Dein Dienstherr und so wie Du sagst, jederzeit könnte die Niere transplantiert werden, so könnte Dein Dienstherr sagen, ja irgendwann einmal. Die Prognose stellt aber Dein Dienstherr. So lange Du keinen genauen Zeitpunkt weißt, sieht das nicht günstig aus.

Aber das DU-Verfahren würde ich abwarten und Gespräche suchen, ob man sich nicht auf eine weitere Wartezeit einigen kann, innerhalb derer Du Zeit hast , um die Transplantation durchführen zu lassen.

Und, wenn Du wieder dienstfähig werden solltest, dann kannst Du innerhalb einer bestimmten Frist, einen Antrag auf Wiedereinstellung stellen. Schau mal in den entsprechenden Gesetzen nach. In Nds. § 59 II NBG ist der Dienstherr dann verpflichtet den Beamten wieder einzustellen, falls keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen.

Da sollte man den Dienstherren in diesem Fall mal drauf hinweisen, ob dann das Ganze mit DU und NICHT-DU sein muss
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Juridic
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Nachsatz:

Tipp geb: Das Nephrologische Zentrum Niedersachsen = NZN (Hann.Münden) hatte und wird es noch haben , einen sehr guten Ruf in Bezug auf Nierensachen.

Wenn die DU wegen der Nieren festgestellt werden sollte, lass Dich in Hann.Münden untersuchen (*daumen drück). Falls es positiv für Dich verläuft, geh mit dem Ergebnis des NZN gegen die DU an.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bert_54
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.09.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 10:24    Titel: Dienstunfähigkeit Antworten mit Zitat

Keiner kann genau sagen, wann eine Transplantantion erfolgen wird. Vielleicht ist eine Teildienstfähigkeit möglich ? Einen so jungen Beamten wird man sicher nicht endgültig in den Ruhestand versetzen. Mann würde ihn vielleicht alle zwei Jahre zu einer Reaktivierungsuntersuchung laden, um zu sehen, ob er wieder dienstfähig ist. Auch er selbst könnte nach erfolgreicher Transplantantion jederzeit einen Antrag auf Wiedereinstellung stellen. (wie Juridic schon schreibt) Um die geringeren Bezüge auszugleichen, sollte sich der Beamte einen Nebenjob suchen. Bis 365,.€ ist das möglich, aber bitte anmelden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
**Sunshine**
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.10.2008
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag Bert54
Wo kann man ersehen, wieviel ein Beamter als Ruhegehalt bezieht?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Eisenbahner
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.05.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

**Sunshine** hat folgendes geschrieben::
Guten Tag Bert54
Wo kann man ersehen, wieviel ein Beamter als Ruhegehalt bezieht?


Das kommt auf dein Alter und deine Besoldung an.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Leon6
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

**Sunshine** hat folgendes geschrieben::
Guten Tag Bert54
Wo kann man ersehen, wieviel ein Beamter als Ruhegehalt bezieht?


Deine Versorgungsstelle kann es für Deine Person auf den Cent genau ausrechnen. Häufig wollen die eine schriftliche begründete Anfrage, weil das ja auch einen nicht unerheblicher Aufwand bedeutet. Dann kommt in der Regel eine ausführliche Aufstellung.
_________________
bombing for freedom is like fucking for virginity
___________________
Frauen klicken bitte nur auf den linken grünen Punkt, Männer bitte nur auf den rechten
alle anderen nutzen bitte den in der Mitte
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bernd S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 398

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 00:37    Titel: Antworten mit Zitat

Eisenbahner hat folgendes geschrieben::
Das kommt auf dein Alter und deine Besoldung an.


Leon6 hat folgendes geschrieben::
Deine Versorgungsstelle kann es für Deine Person auf den Cent genau ausrechnen. Häufig wollen die eine schriftliche begründete Anfrage, weil das ja auch einen nicht unerheblicher Aufwand bedeutet. Dann kommt in der Regel eine ausführliche Aufstellung.


Beide Aussagen sind grundsätzlich richtig. Ich möchte aber gerne noch ergänzen, dass auch der berufliche Werdegang, also die Anzahl der Dienstjahre im öffentlichen Dienst, von großer Bedeutungt für die Berechnung der Versorgungsbezüge ist.

Und da **Sunshine** gerade die UIrkunde über ihre Versetzung in den Ruhestand erhalten hat, braucht sie (natürlich) keine Anfrage an die Versorgungsstelle zu richten. Der Bescheid über die Festsetzung der Versorgungsbezüge sollte ihr in den nächsten 2 bis 3 Wochen zugehen.

Um mein Allgemeinwissen zu ergänzen: Wer ist eigentlich die Versorgungsstelle für Postbeamte?

Und bei dieser Gelegenheit auch ein Hinweis an Leon6: Beim Lesen Ihrer Signatur habe ich immer wieder das Gefühl, dass es anstatt "freedom" eigentlich "peace" heißen müsste.
Gruß
Bernd
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Leon6
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Bernd S. hat folgendes geschrieben::

Um mein Allgemeinwissen zu ergänzen: Wer ist eigentlich die Versorgungsstelle für Postbeamte?

Bei der Post nennt sich das "Versorgungscenter" und dazu gibt es nähere allgemein zugängliche Informationen z.B. beim Bundes-Pensions-Service für Post- und Telekommunikation e.V.
http://www.bps-pt.de/index.php?id=21

Postler können direkt anfragen bei:
Deutsche Post AG
Versorgungscenter
Postfach 15 01 64
60061 Frankfurt/Main

oder
Deutsche Post AG
Versorgungscenter
Eupener Strasse 80
50933 Köln


Bernd S. hat folgendes geschrieben::

Und bei dieser Gelegenheit auch ein Hinweis an Leon6: Beim Lesen Ihrer Signatur habe ich immer wieder das Gefühl, dass es anstatt "freedom" eigentlich "peace" heißen müsste.
Gruß
Bernd

Es ist ein gängiger Spruch im "Rest der Welt". Da wo der Spruch hinzielt, kann man aber sicher beide Begriffe anwenden. Aber danke, dass Sie meine Signatur gelesen haben Winken
_________________
bombing for freedom is like fucking for virginity
___________________
Frauen klicken bitte nur auf den linken grünen Punkt, Männer bitte nur auf den rechten
alle anderen nutzen bitte den in der Mitte
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.