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Kind im Flugzeug geboren

 
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Tierliebhaber
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 21.11.08, 17:16    Titel: Kind im Flugzeug geboren Antworten mit Zitat

Hallo,

folgenden Bericht habe ich eben im Netz gefunden:

Schwedin wird Mutter im Flieger

Zitat:
Ein finnisches Flugzeug ist in Helsinki mit einem Passagier mehr gelandet, als beim Start in Bangkok an Bord gekommen waren. Wie Finnair-Sprecherin Hanna-Kaisa Nurmi bestätigte, brachte eine Reisende aus Schweden während des Fluges ein Mädchen zur Welt. Der Pilot habe nach Einsetzen der Wehen in 11.000 Meter Höhe eine Notlandung in Moskau erwogen. Da es aber "keine zwingende Notwendigkeit" zu geben schien, habe er dann davon abgesehen.

Dann ging beim Flug über Kasachstan aber doch alles schneller als erwartet. Ein Arzt unter den 227 Passagieren sowie zwei Krankenschwestern und Mitglieder der Crew betätigten sich als Geburtshelfer. Über Satellitentelefon holten sie dabei Expertenrat ein. Mutter und Baby seien nach der Entbindung in der Flugzeugkabine wohlauf, hieß es weiter. Die finnische Fluggesellschaft schenkte den schwedischen Eltern und ihrem Kind nach der Landung Tickets für eine Familienreise nach Thailand und zurück.


Jetzt meine Frage dazu: Wie verhält sich das in so einem Fall eigentlich mit der Staatsbürgerschaft? Mein Cousin, beide Elternteile deutsch, ist in Venezuela geboren. Er hat beide Staatsbürgerschaften, die deutsche und die venezulanische.

Bekommt dieses Kind automatisch auch die, wo das Flugzeug beim Zeitpunkt der Geburt war?
Wie ist das mit der Geburtszeit? Was gilt wahrscheinich in so einem Fall? UTC oder Abflug/Ankunftslandzeit oder die genaue Zeit über dem Ort der Geburt?
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Tierliebhaber
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 21.11.08, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

nochwas zum Thema Staatsangehörigkeit:

Die Mutter ist SCHWEDIN
gestartet in THAILAND
gelandet in FINNLAND
Geburt über KASACHSTAN

4 Staatsbürgerschaften??? Winken
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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 21.11.08, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Über sein Staatsangehörigkeitsrecht entscheidet jeder Staat autonom.

Wenn es sich bei der Mutter im Flugzeug um eine deutsche Staatsangehörige handelt, erwirbt das Kind mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, egal wo auf der Welt die Geburt erfolgt, denn das deutsche Staatsangehörigkeit bestimmt sich nach der Abkunft.

Ob Kasachstan Menschen die kasachische Staatsangehörigkeit verleiht, nur weil sie in einem Flugzeug über Kasachstan geboren werden, ist allein Sache des kasachischen Rechts - und das kenne ich nicht.

Gruß,
moro
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Tierliebhaber
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 21.11.08, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

gut, das mit der Staatsangehörigkeit wäre geklärt.

Verbleibt die Frage nach Geburtszeit (UTC?) und Geburtsort.

Da kann ja schlecht im Ausweis stehen

Geburtsort:über den Wolken Sehr glücklich
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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 21.11.08, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Die Geburtszeit steht sowieso nicht im Ausweis. Und als Geburtsort wird vermutlich das Flugzeug auf dem Flug von ... nach ... eingetragen. Ich weiß von einer Person, in deren Geburtsurkunde heißt es "Fähre ... auf der Ostsee zwischen ... und ..." (welche Orte es waren, weiß ich nicht mehr).

Gruß,
moro
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Tierliebhaber
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 22.11.08, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig, aber in der Geburtsurkunde muß ja die Uhrzeit drin stehen. Sind wir also wieder bei der Frage: Welche Zeit wird in so einem Fall genommen?

Da im Flugzeug geboren, wäre ich eigentlich der Meinung, daß UTC gilt, aber gibt es irgendwo eine Regelung, die auf sowas ausgelegt ist?

Ich stelle mir grad vor, daß sowas (ist ja unmöglich, aber wir denken uns einfach mal in diese Situation rein) bei mir in der Einmot. in VFR passieren würde.
Ort ist kein Problem, da Karten-Nav. und/oder GPS oder VOR-Nav.
Jetzt nehmen wir aber mal an, ich wäre heute in D kurz vor der polnischen Grenze Richtung 09 gestartet und hätte schon die Landesgrenze von Russland überflogen (nächste Zeitzonengrenze) und da passiert dieses Ereignis.
Welche Zeit müßte man als Geburtszeit angeben?
local time von Russland?
MEWZ?
UTC?

Gibt es irgendwo im Luftrecht (alles ist ja geregelt Winken ) oder sonstwo eine konkrete Bestimmung für so einen Fall?
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ATCler
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 333
Wohnort: Berg

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Tierliebhaber,

Ihre Fragestellung ist keine Frage des Luftrechts, sondern des Personstandsrechts.
Geregelt wird also die ganze Geburtssache durch das Personenstandsgesetz mit seinen zugehörigen Verordnungen und Durchführungsanordnungen:

Zitat:
Personenstandsgesetz:
§70:
"Der Bundesminister des Innern wird ermächtigt, im Benehmen mit dem Bundesminister der Justiz und mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung dieses Gesetzes Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zu erlassen über
(...)
3.die Beurkundung des Personenstandes in besonderen Fällen und der Standesfälle von Soldaten sowie der Standesfälle, die sich auf der See, in der Luft, auf Binnenschiffen, in Landfahrzeugen oder in Bergwerken ereignen, (...)"

Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes:
§ 2a
"Soweit die Personenstandseinträge die in den §§ 11, 21 und 37 des Gesetzes sowie die in den §§ 3 bis 7 und 9 dieser Verordnung vorgeschriebenen Angaben nicht enthalten und diese auch bei der Beurkundung nicht einzutragen waren, ist eine Berichtigung oder Ergänzung nicht vorzunehmen."

Sechster Abschnitt
Beurkundung des Personenstandes in besonderen Fällen
(§§ 41 bis 43 f des Gesetzes)


§48:
(1) Geburten in Landfahrzeugen und Luftfahrzeugen beurkundet der Standesbeamte, in dessen Bezirk die Kindesmutter das Fahrzeug verläßt.
(2) Geburten auf Binnenschiffen beurkundet der Standesbeamte, in dessen Bezirk das Schiff zuerst vor Anker geht oder anlegt.

§50:
1) 1Ist der Ort bekannt, an dem in einem Landfahrzeug, auf einem Binnenschiff oder in einem Luftfahrzeug ein Kind geboren oder ein Mensch gestorben ist, so ist dieser Ort in das Personenstandsbuch einzutragen. 2Ist dieser Ort nicht bekannt, so ist einzutragen, daß der Personenstandsfall während der Fahrt oder während des Fluges eingetreten ist. 3Hierbei sind die Orte anzugeben, zwischen denen sich der Personenstandsfall ereignet hat.

Es läßt sich also aufgrund der vorstehenden rechtlichen Bestimmungen sagen:
1. Zuständiges Standesamt ist dort, wo die Mutter das Flugzeug verläßt
2. Ort ist der gerade überflogene Ort (Position des LfZ per GPS ist ja kein Problem), oder, wenn dies nicht möglich ist, wird angegeben "auf dem Flug von XXX nach zzz.
3. Zeit: In amtlichen Unterlagen gibt es keine UTC-Zeit, dass ist eine luftfahrtspezifische Sache, es werden vielmehr Ortszeiten eingetragen, also muss die jeweilige Ortszeit unter Berücksichtigung der jeweiligen Zeitzone ermittelt und festgehalten werden.

Wie aus §2a der Verordnung hervorgeht, kann es aber auch passieren, dass nichts oder nur teilweise Angaben beurkundet werden. Diese werden aber später nicht mehr ergänzt!
_________________
Grüße,
Thomas

Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht!
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Tierliebhaber
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen lieben Dank für dieses aussagekräftige posting.
Alle Fragen sind damit ausfürhlich beantwortet worden. Spitze Ausrufezeichen Smilie
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