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Waschmaschine aus Gemeinschaftskeller gestohlen

 
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2Paranoid
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 26
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 11:09    Titel: Waschmaschine aus Gemeinschaftskeller gestohlen Antworten mit Zitat

Der Mieter M bewohnt in dem Haus des Vermieter V eine Wohnung. Im Keller befindet sich ein gemeinschaftlicher Waschraum der von allen Parteien im Haus genutzt wird. Dieser Raum lässt sich nicht abschließen, da V hier versäumt hat, den Mietern einen entsprechenden Schlüssel hierfür auszuhändigen.

Eines Nachts wird aus diesem Keller die Waschmaschine des M entwendet. Einbruchsspuren gibt es nicht. Die Versicherung des M weigert sich nun, den entstandenen Schaden zu ersetzen und verweist darauf, dass der Keller nicht abgeschlossen war.

M wendet sich nun an V und fordert von ihm den Schaden ein, da er schließlich keine Möglichkeit gegeben hat, den Raum zu verschließen.

Zu recht?
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det11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

nein
_________________
Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Keller nicht verschließbar ist (das wusste der Mieter) und die Hausratversicherung des Mieters Diebstahl aus ungesicherten Räumen nicht versichert (auch die Bedingungen seiner Versicherung sollte der Mieter kennen) so geschieht die Unterbringung der Waschmaschine in diesem Keller auf das Risiko des Mieters hin.
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Auf Ideen kommen die Leute. Mit den Augen rollen
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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