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Verfasst am: 21.11.08, 19:30 Titel: Ein Grundstück, aber doppelte Kosten bei Straßenbeleuchtung?
Hallo,
muss ich doppelt zahlen, wenn ich an einer Straßenecke wohne und die Stadt montiert neue Straßenlaternen, dessen Kosten, durch Erhebung eines Straßenausbaubeitrages, auf die Anwohner verteilt werden. Der Eingang zu meinem Grundstück befände sich nur an einer Straße, meiner Postanschrift. Aber die Grenze meines Grundes läge an einer zweiten an. Müsste ich für diese Straße nun auch einen Straßenausbaubeitrag zahlen. Bsp.: für Straße a) 75%, mit Eingang und der Postanschrift. Für Straße b) 40%, obwohl diese nur am Grundstück entlang führt. Das wären dann aber mehr als 100 % und damit doch unfair(unrecht).
Wenn das Grundstück an zwei Straßen angrenzt, muß für jede Straße anteilig die Kosten getragen werden. Kommunalabgaben ect.
Der Eingang spielt hier keine Rolle.
Zitat:
Das wären dann aber mehr als 100 % und damit doch unfair(unrecht)
Die Addition und diese Ansicht ist falsch.
Jede Straße ist für sich allein zu betrachten. Was hat die eine Straße mit der anderen zu tun? Nichts, außer das sie einen gemeinsamen Eckpunkt haben.
Wenn das Grundstück an zwei Straßen angrenzt, muß für jede Straße anteilig die Kosten getragen werden. Kommunalabgaben ect.
Der Eingang spielt hier keine Rolle.....
Sehe ich ganz genauso.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Grundsätzlich muss im Straßen(ausbau)beitragsrecht für jede Straße gezahlt werden, an die ein Grundstück anliegt. Um diese zusätzliche Belastung mehrfach erschlossener Grundstücke - meist Eckgrundstücke - abzumildern, sehen die gemeindlichen Satzungen vielfach eine Vergünstigung für derartige Grundstücke vor, beispielsweise so, dass sie nur mit 2/3 ihrer Fläche in die Berechnung für die einzelne Straße eingehen. Diese Vergünstigung muss eine gemeindliche Satzung aber nicht gewähren. _________________ Erich Bauer
http://www.rechtsbeistand-bauer.de/
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