Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 22.11.08, 00:21 Titel: Erzwungener Top wird in der ETV nicht aufgelistet!
Hallo zusammen,
Es steht eine außerordentliche ETV bevor!
Mal angenommen ein erzwungener Top wird nicht auf der Tagesordnung aufgelistet!
Was kann man dann tun, bzw. was sollte man tun? Wenn die Einladung kommt und er steht nicht drauf?
Ok, die Verwaltung anschreiben und darauf Aufmerksam machen. Jetzt reagiert diese nicht auf E-Mail's oder Briefe? Die Einladungen sind eh raus, was sollte man daran noch ändern? Es soll ja darüber abgstimmt werden! Wie soll man auf der ETV reagieren???
LG
Dino71065 _________________ Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
Mal angenommen ein erzwungener Top wird nicht auf der Tagesordnung aufgelistet!
Wie ist dieser TOP erzwungen worden?
Zitat:
Was kann man dann tun, bzw. was sollte man tun?
Die WEG hat ja mit einfacher Mehrheit den Verwalter gewählt. Sie kann auch mit einfacher Mehrheit den Verwalter wieder abwählen.
Normalrweise besteht darüber ein Vertrag.(Laufzeit, Verwaltungsgebühren ect.). Dieser Vertrag ist auch von beiden Seiten einzuhalten.
Da hier eine schwere Pflichtverletzung vorliegt
-grobe Mißachtung der WE
-Mißachtung einer Vielzahl von WEer auf Aufnahme eines Punktes in der Tagesordnung -
kann die WEG den Verwalter fristlos kündigen, mitsamt den Verwaltervertrag.
Dieses kann in der ansteheden Versammlung erfolgen, wenn alle WEer damit einverstanden sind.
Sollte es nicht möglich sein, dann kann 25% der WEer eine Versammlung verlangen, die der Verwalter einberufen muß.
Sollte er sich weigern hat der Beirat die Möglichkeit eine Versammlung einzuberufen und zu leiten.
Hier eine kleine Auswahl zum nachlesen:
>BGH, NJW 2oo2, 324o;
>BayObLG,Der WEer 85, 126/LS
>BayObLG, NZM 2000,510)
>OLG Franfurt a.M.
>OLG D`dorf, ZMR 2oo6,293
Anmeldungsdatum: 11.05.2005 Beiträge: 800 Wohnort: OLG Hamm ist zuständig
Verfasst am: 22.11.08, 11:57 Titel: Re: Erzwungener Top wird in der ETV nicht aufgelistet!
Dino71065 hat folgendes geschrieben::
Was kann man dann tun, bzw. was sollte man tun? Wenn die Einladung kommt und er steht nicht drauf?
Wir leben in einem Rechtsstaat. Wenn bestimmte Normen nicht eingehalten werden und alle anderen legalen Möglichkeiten (Appelierung an den gesunden Menschenverstand, etc.) nicht weiterhelfen, kann man nur den Rechtsweg beschreiten. Die Eigentümer in Einzelgesprächen von der Untauglichkeit der Verwaltung überzeugen. Es bringt absolut nichts, dem Verwalter gegenüber alle möglichen Urteile zu zitieren, da er diese a) kennt und b) nicht daran gebunden ist, da es sich um Einzelfallentscheidungen handelt.Anderen Möglichkeiten steht das Strafgesetzbuch entgegen.
Dino71065 hat folgendes geschrieben::
Ok, die Verwaltung anschreiben und darauf Aufmerksam machen. Jetzt reagiert diese nicht auf E-Mail's oder Briefe?
Dazu ist sie auch nicht verpflichtet.
Dino71065 hat folgendes geschrieben::
Die Einladungen sind eh raus, was sollte man daran noch ändern? Es soll ja darüber abgstimmt werden!
In dieser Versammlung kann man nichts mehr ändern.
Dino71065 hat folgendes geschrieben::
Wie soll man auf der ETV reagieren???
Man steht darüber, ist Eigentümer, Auftraggeber. In den Versammlungen kann man in der Regel nichts ändern, da die Sachverhalte komplex und die Eigentümer dessinteressiert sind beziehungsweise von der Materie nichts verstehen. Man muss die Eigentümer vor der Versammlung in Einzelgesprächen von der Untauglichkeit/Sinnhaftigkeit eines Vorhabens oder der Verwaltung überzeugen.
Es steht eine außerordentliche ETV bevor!
Mal angenommen ein erzwungener Top wird nicht auf der Tagesordnung aufgelistet!
Nach dieser Aussage ist doch etwas faul im Busch ( Gemeinschaft )
Das sieht nicht danach aus als ob ein intaktes Verhältnis Gem. - Verw. besteht.
Edelmieter hat geshrieben:
Zitat:
Man steht darüber, ist Eigentümer, Auftraggeber.
Diese Auffassung finde ich tatal falsch.
Das hieße ich müßte mit allem einverstanden sein was mir der Verwalter diktiert.
Da wäre ich aber .Ansonsten stimme ich den nachfolgenden Zeilen zu.
Es ist leider so, daß die meisten Eigentümer sich blind auf der Vewalter verlassen, ohne Kenntnisse der Rechtslage.
Nur diese sind die ersten , die am lautesten schreien, wenn etwas in die Hose gegangen ist.
Dieser Top ist mit mit 1/4 der Eigentümer ( Unterschriften ) erzwungen worden.
Richtig! Es ist etwas im Busch, das hier weiter zu erläutern würde den Rahmen sprengen. Der Beirat steckt mit der Verwaltung unter einer Decke, oder sagen wir mal anders der Beirat kocht sich nur sein eigenes Süppchen!
@ Edelmieter
..............In den Versammlungen kann man in der Regel nichts ändern, da die Sachverhalte komplex und die Eigentümer dessinteressiert sind beziehungsweise von der Materie nichts verstehen................
Genau so ist es leider!
Ich warte jetzt einmal ab was passiert!
Vielen Dank für eure Antworten.
MfG
Dino71065 _________________ Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
Anmeldungsdatum: 11.05.2005 Beiträge: 800 Wohnort: OLG Hamm ist zuständig
Verfasst am: 23.11.08, 20:11 Titel:
emi 10 hat folgendes geschrieben::
Edelmieter hat geshrieben:
Zitat:
Man steht darüber, ist Eigentümer, Auftraggeber.
Diese Auffassung finde ich tatal falsch.
Das hieße ich müßte mit allem einverstanden sein was mir der Verwalter diktiert.
Jeder hat nun einmal aufgrund langjähriger Erfahrung seine eigene Auffassung.
Kein Mensch hat vorgeschagen, sich mit allem einverstanden zu erklären, was der Verwalter vorschlägt. Es bringt nur leider nichts, auf der Versammlung (darum ging es) lange mit dem Verwalter zu diskutieren oder wie Rumpelstilzchen auszuflippen. Wirksamer ist es, in der Versammlung über den Dingen zu stehen. Den TOP sollte man anschließend gerichtlich durchzusetzen, und dafür zu sorgen, dass der Verwalter die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten übernimmt. Der Verwalter wird sich dann beim nächsten Mal überlegen, ob er die gesetzlichen Rechte der Eigentümer und Auftraggeber ignoriert.
Ja, das ist vollkommen richtig. Ich habe auch Lehrgeld zahlen müssen, kann aber emi 10 auch verstehen, manchmal kann man sich die Haare raufen über soviel Desinteresse und auch Dummheit vieler Eigentümer. ( Clever sein ist heute in !!!) Schaun mehr mal!!
Vielen Dank für eure Mühe, seit dem ich dieses Forum kenne habe ich aber verdammt viel gelernt!
MfG
Dino71065 _________________ Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
Es ist wie ich es vermutet habe, der Top ist nicht in der Tagesordnung aufgeführt!!
Der Termin ist am 17.12.08.
Meine Frage ist, gibt es für solch ein Verstoß einen §? den man in Anspruch nehmen kann?
Muß eine Verwaltung nicht min. 3 Angebote vorlegen wenn etwas Bauliches oder der gleichen gemacht werden soll?
LG
Dino71065 _________________ Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
es wäre noch rechtzeitig, beim Amtsgericht eine Einstweilige Anordnung zu bekommen, damit der erzwungene TOP bei der Versammlung am 17.12. doch noch verhandelt werden kann.
Ich weiß jetzt aber nicht, ob das ein Einzelner tun kann oder wenigstens die Befürworter der außerordentlichen Versammlung. Die Klage wäre gegen den Verwalter zu richten und es wäre anzuregen, das die Verfahrenskosten auf den Verwalter gehen, weil er die Klage veranlasst hat.
Ansonsten sollte es zu ausführlichen Diskussionen in der Versammlung unter dem allerersten TOP kommen. Hier wird zu reden sein und solte es Geschäftsordnungsanträge noch und nöcher geben, bis der Verwalter sich deutlich erklärt,
1. warum der TOP in der Einladung fehlt
2. für wann konkret die nächste Versammlung terminiert wird, um den nicht aufgeführten TOP zu schnellstmöglich behandeln.
Sollten alle Stimmberechtigten anwesend sein am 17.12., kann natürlich über den fehlenden TOP wirksam beschlossen werden.
Hallo Whoni,
Erst einmal Danke für deinen Beitrag.
Vielleicht weiß ja jemand anderes ob ich als Einzelner beim Amtsgericht eine Einstweilige Anordnung beantragen kann?! damit der Top doch noch verhandelt werden kann.
MfG
Dino71065 _________________ Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
Gruß
Dino71065 _________________ Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
Hier geht es um 500.000,-€ und darum das die Gemeinschaft bis zum Jahre 2012 mit 96 Eigentümern pleite ist, soll heißen, das wir dann gerade mal 30.000,-€ in den Rücklagen haben. Von den 500.000,-€ werden aus den Rücklagen die Vorhandenen 210.000,-€ entnommen.
Einzahlen tun wir 40.000.- pro Jahr, davon gehen in den nächsten 4 Jahren pro Jahr 30.000,-€ aufgrund anderer Arbeiten drauf. jeder Eigentümer muß noch 3 Jahre lang pro Jahr 1100,-€ aus eigener Tasche zu zahlen.
2012 kommen nochchmal 10.000,-€ auf die Rechnung, wegen neuen Wasseruhren.
Zu Deutsch die Gemeinschaft ist Pleite.
Die Rücklage die eine solch große Gemeinschaft pro Jahr haben sollte liegt bei ca. 150.000,-€ es sind aber nur wie oben schon beschrieben nur 40.000,-€
Tja, da ist es schwer Nerven zu behalten!!!
Gruß
Dino71065 _________________ Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite 1, 2, 3Weiter
Seite 1 von 3
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.