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recht.de :: Thema anzeigen - Ein Grundstück, aber doppelte Kosten bei Straßenbeleuchtung?
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Ein Grundstück, aber doppelte Kosten bei Straßenbeleuchtung?

 
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RedCowboy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.10.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.11.08, 19:30    Titel: Ein Grundstück, aber doppelte Kosten bei Straßenbeleuchtung? Antworten mit Zitat

Hallo,

muss ich doppelt zahlen, wenn ich an einer Straßenecke wohne und die Stadt montiert neue Straßenlaternen, dessen Kosten, durch Erhebung eines Straßenausbaubeitrages, auf die Anwohner verteilt werden. Der Eingang zu meinem Grundstück befände sich nur an einer Straße, meiner Postanschrift. Aber die Grenze meines Grundes läge an einer zweiten an. Müsste ich für diese Straße nun auch einen Straßenausbaubeitrag zahlen. Bsp.: für Straße a) 75%, mit Eingang und der Postanschrift. Für Straße b) 40%, obwohl diese nur am Grundstück entlang führt. Das wären dann aber mehr als 100 % und damit doch unfair(unrecht).

Danke für eure Hilfe!
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emi 10
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 21.11.08, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Grundstück an zwei Straßen angrenzt, muß für jede Straße anteilig die Kosten getragen werden. Kommunalabgaben ect.
Der Eingang spielt hier keine Rolle.

Zitat:
Das wären dann aber mehr als 100 % und damit doch unfair(unrecht)

Die Addition und diese Ansicht ist falsch.
Jede Straße ist für sich allein zu betrachten. Was hat die eine Straße mit der anderen zu tun? Nichts, außer das sie einen gemeinsamen Eckpunkt haben.
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 22.11.08, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

emi 10 hat folgendes geschrieben::
Wenn das Grundstück an zwei Straßen angrenzt, muß für jede Straße anteilig die Kosten getragen werden. Kommunalabgaben ect.
Der Eingang spielt hier keine Rolle.....

Sehe ich ganz genauso.
MfG
Lucky
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Erich Bauer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 624
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: 22.11.08, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich muss im Straßen(ausbau)beitragsrecht für jede Straße gezahlt werden, an die ein Grundstück anliegt. Um diese zusätzliche Belastung mehrfach erschlossener Grundstücke - meist Eckgrundstücke - abzumildern, sehen die gemeindlichen Satzungen vielfach eine Vergünstigung für derartige Grundstücke vor, beispielsweise so, dass sie nur mit 2/3 ihrer Fläche in die Berechnung für die einzelne Straße eingehen. Diese Vergünstigung muss eine gemeindliche Satzung aber nicht gewähren.
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Erich Bauer
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