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Beim "nur mal so herumdenken" ist mir folgender Fall in den Sinn gekommen:
Ein Sportverein ermöglicht es seinen Mitgliedern, im Rahmen einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft an Sportstunden teilzunehmen. Zusätzlich werden noch besondere Stunden angeboten, für die eine 10er-Karte käuflich erworben werden muß, die bei Teilnahme je nach Stundenanzahl entwertet wird. Dabei ist es unerhebnlich, wann diese Stunden besucht werden, da sie ständig parallel zum normalen Sportuntericht angeboten werden.
Ein Mitglied kauft eine 10er Karte, kann jedoch kurz darauf z.B. aus medizinischen Gründen nicht mehr den Sport ausüben und kündigt die Mitgliedschaft. Nun hat das (ehemalige) Mitglied eine unbenutze 10er-Karte, die es weder an ein anderes Mitglied verkaufen kann (Karte nicht übertragbar), noch sonst irgendwie nutzen kann. Mit Kündigung sieht der Verein die Karte als verfallen an, da es so in den Geschäftsbedingungen stehen würde.
Wäre das tatsächlich so rechtens, daß diese Karte einfach so ersatzlos verfällt? Es wurde vorab für eine Leistung bezahlt, die jedoch nicht erbracht wurde bzw. nicht in Anspruch genommen werden konnte und selbst bei erneutem Eintritt in der Verein mit dieser 10er-Karte nicht mehr in Anspruch genommen werden kann (sie bleibt ungültig)...
Wäre das tatsächlich so rechtens, daß diese Karte einfach so ersatzlos verfällt?
M.E. nein. § 313 BGB. Der Vertrag sollte so angepasst werden, dass die Karte übertragen werden darf. Das wäre m.E. für beide Seiten zumutbar. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Anmeldungsdatum: 08.03.2007 Beiträge: 377 Wohnort: Geistig und körperlich: Hessen
Verfasst am: 26.11.08, 11:44 Titel:
Ähm, ich hatte mal den Fall, dass ich von einem Vertrag mit einem Fitnessstudio zurücktreten wollte und das, aufgrund der Sturköpfigkeit des Betreibers, anwaltlich regeln lassen musste. Damals bin ich aus der Sache rausgekommen, weil ich durch ärztliches Gutachten belegen konnte, dass es mir unmöglich war, die Leistung in Anspruch zu nehmen. Könnte das hier auch der Fall sein?
Mfg DefPimp _________________ Personalführung ist die Kunst, den Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
Ja, das könnte hier der Fall sein. Aber besteht da nicht ein Unterschied zum Fitneßstudio? Die Kündigung der Mitgliedschaft war ja kein Problem und entsprach den Vertragsbedingungen. Problem ist die zusätzlich erworbene 10er-Karte.
Das wäre beim Fitneßstudio dann folgender vergleichbarer Fall: Du darfst aufgrund der Mitgliedschaft alle Geräte nutzen, nur nicht den Super-Power-Multitrizeps-Trainer. Um dieses Gerät nutzen zu dürfen, mußt Du eine 10er-Karte kaufen. Dann kannst Du das Gerät nach Lust und Laune jeweils 1 Stunde nutzen, und nach jeder Nutzung wird ein Feld der 10er-Karte entwertet.
So, und nun sagt der Studioinhaber: Die gekaufte aber unbenutzte 10er-Karte ist verfallen, da die Mitgleidschaft geendet hat. Es ist auch nicht möglich, die Karte einem anderen Mitglied zu verkaufen. Selbst wenn man in einem Jahr wieder Mitglied wird, bleibt die 10er-Karte verfallen...
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