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Ein Betreuer versäumt einen GEZ Antrag auf Befreiung zur Rundfunkgebührenpflicht rechtzeitig zu stellen. (Es handelt sich um Verlängerung der befristeten Befreiung wg. Grundsicherung für Erwerbsunfähige) Wer haftet für den Schaden (51,- Euro)?
Wo kein Kläger ist, ist bekanntlich auch kein Richter. Auch einem Betreuer sollte man mal einen (solchen) Fehler eingestehen.
Ungeachtet dessen kann man auch von einem Betreuten - sofern kein Einwilligungsvorbehalt besteht - ein Mitdenken bzw. eine Mitverantwortung bei seinen Angelegeneheiten zumuten.
Letztendlich wäre wohl aber der Betreuer in der Haftung.
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